Zweiundzwanzig Stellen hat die IBAN, 1,87 Cent EEG-Abgabe wird für eine Kilowattstunde Solarstrom fällig, und 12,50 Euro kriegen alle Maler. Am 1. August warten auf die Deutschen viele Neuerungen.

Ausgiebig hatten Politiker und Wirtschaft in den vergangenen Monaten über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gerungen. Währenddessen hatten die Banken viel mit der Umstellung auf das europäische Zahlungssystem SEPA zu tun. Für beides, EEG-Reform und SEPA, wird es nun ernst – zum 1. August treten beide in Kraft. Außerdem stehen Neuerungen beim Haustierkauf, der Finanzberatung und beim Betreuungsgeld an.

Einspeisung von Solarstrom

Am 1. August 2014 tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft. Vor der Sommerpause ist der entsprechende Entwurf vom Bundesrat abgesegnet worden. Die Bundesregierung will mit einem Paket aus verbindlichen Ausbauzielen, Förderkürzungen und mehr Wettbewerb die Stromkosten bis 2017 stabil halten. Auf die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen kommen erhebliche Änderungen zu.

Betroffen sind allerdings nur Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden: Für den selbst verbrauchten Solarstrom müssen die Betreiber eine anteilige EEG-Abgabe zahlen, die einen bestimmten Prozentsatz der jeweilig geltenden EEG-Umlage (derzeit 6,24 Cent) entspricht.

Bis Ende 2015 zahlen 30 Prozent, also 1,87 Cent pro selbst genutzter Kilowattstunde Solarstrom. Bis Ende 2016 sind es 35 Prozent und an 2017 dann 40 Prozent der EEG-Umlage. Allerdings sind PV-Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt und einer maximalen Jahreserzeugung von 10 Megawattstunden von der EEG-Umlage befreit. Damit muss der größte Teil der Betreiber einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach die Abgabe nicht zahlen.

Zudem werden die Inhaber neuer, großer PV-Anlagen künftig zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet – der Strom muss also über einen Direktvermarkter verkauft werden oder der überschüssige Solarstrom wird selbst verkauft. Die Differenz zwischen Marktpreis und zugesagter Einspeisevergütung wird über eine Marktprämie ausgeglichen.

Ein bisschen mehr für Direktvermarkter

Bis Ende 2015 sind davon alle PV-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung betroffen. Ein Jahr später unterliegen auch alle Anlagen ab 100 Kilowatt der Selbstvermarktungsverpflichtung. Für den Mehraufwand durch die Direktvermarktung erhält der Betreiber zusätzlich 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Bisher galt bei der lokalen Direktlieferung eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage. Diese Regelung entfällt mit der EEG-Novelle ab August.

Für die Photovoltaik gibt es künftig, wie auch für Windstrom an Land, Offshorewindstrom sowie Biomasse, bestimmte Ausbaukorridore. Werden etwa bei Solarstrom pro Jahr nicht mehr als 2,5 Gigawatt Gesamtleistung zusätzlich installiert, wird die Einspeisevergütung nicht mehr als geplant gekürzt. Bei Windenergie an Land beträgt der erlaubte Zubau ebenfalls 2,5 Gigawatt jährlich, bei Offshorestrom sind es sogar 6,5 Gigawatt.

Gegen erheblichen Widerstand aus Brüssel hat die Bundesregierung zudem durchgesetzt, dass die energieintensiven Industrien nach wie vor von der EEG-Umlage befreit sind.

Mehr Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld steigt von bisher 100 Euro monatlich auf 150 Euro im Monat. Eltern, die für ihr Kind im zweiten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, können seit August vergangenen Jahres die staatliche Familienleistung beziehen.

Endlich IBAN

Ab 1. August gehören 34 Länder – aus der EU und angrenzenden Staaten – zu einer Region mit einheitlichen Überweisungsmodalitäten (Single Euro Payments Area, also: SEPA) der einheitliche SEPA. Dann erfolgen alle Überweisungen und Lastschriften mit der internationalen Bankkontonummer IBAN.

Ursprünglich war der 1. Februar 2014 als Stichtag vorgesehen, aber weil es in vielen Ländern noch Probleme mit der Umstellung gab, hat die EU die Einführung um ein halbes Jahr nach hinten verschoben.

Privatleute haben aber noch ein bisschen länger Zeit, sich an die neuen Zahlen zu gewöhnen, denn noch bis Ende Januar 2016 müssen Banken für sie die herkömmliche Kontonummer plus Bankleitzahl in die neue IBAN umwandeln. In Deutschland hat „IBAN, die Schreckliche“ 22 Stellen – ein „DE“, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer. Zwischenräume werden mit Nullen aufgefüllt.

Keine Angst vor Zahlendrehern

„Vielen mag das erst mal lang erscheinen“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch vor einem Zahlendreher müsse sich niemand fürchten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld auf einem falschen Konto landet, ist gering.“ Denn die Prüfziffer errechne sich aus den Kontozahlen und gelte nur für die jeweilige IBAN. Feck: „Wenn die Zahlenfolge nicht stimmt, wird die Überweisung nicht ausgeführt.“

Doch wird beim Verschreiben zufällig die IBAN eines existierenden Kontos eingegeben, ist das Geld erst einmal weg – und es wird schwierig, das falsch überwiesene Geld zurückzuholen, so der Verbraucherschützer. Immerhin müsse die Bank dann behilflich sein und zum Beispiel Auskunft geben, wer das Geld bekommen hat. Verbraucher müssten sich dann selbst an den falschen Empfänger wenden und ihn bitten, das Geld wieder herauszugeben.

Mehr Transparenz für Bankkunden

Ab dem 1. August müssen alle Banken, die ihren Kunden Kapitalanlagen vermitteln, die dafür erhaltenen Provisionen offenlegen. Der Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt und die Informationspflichten der Banken ausgeweitet.

Hatten die Banken bisher nur die Verpflichtung, sogenannte Kick-backs, also Rückvergütungen vom Produktanbieter an die Bank, gegenüber ihren Kunden offenzulegen, müssen sie künftig auch über Innenprovisionen informieren, damit Kunden mögliche Interessenkonflikte erkennen können. Die neue Reglung hilft aber nicht bei Altverträgen, sie gilt nicht rückwirkend.

Höhere Auflagen für den Tierschutz

Das neue Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht. So brauchen gewerbliche Hundeausbilder ab dem 1. August 2014 eine spezielle Genehmigung. Außerdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, künftig von der Behörde erlaubt werden.

Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern – dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.

Mindestlohn für Maler und Lackierer

Ab dem 1. August sind die von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne für Maler und Lackierer bundesweit allgemeinverbindlich. Damit müssen auch Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind, die Tariflöhne zahlen. Im Westen steigt die unterste Lohngrenze für Gesellen von 12,15 Euro auf 12,50 Euro pro Stunde. Bis Mai 2016 steigt dieser Wert auf 13,10 Euro.

In Berlin steigt der Mindestlohn zunächst auf 12,30 Euro und bis Mai 2016 auf 12,90. In Ostdeutschland beträgt der Mindestlohn für Maler und Lackierer ab 1. August 10,50 Euro. In zwei Jahren werden es 11,30 Euro sein. Ungelernte Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk bekommen ab August 9,90 pro Stunde. Ab Mai 2016 werden es 10,10 Euro sein.

Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 21. März 2014 für rund 140.000 Beschäftigte. Die Tarifvertragsparteien hatten beantragt, die darin vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die dazu erforderliche Verordnung erlassen.

Gesetzlicher Mindestlohn kommt 2015

Damit gilt der tarifliche Mindestlohn für alle Arbeitgeber der Branche. Zur Zeit sind in zwölf Branchen mit zusammen rund vier Millionen Beschäftigten die Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben und somit allgemeinverbindlich.

Ein bundesweiter Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt ab Januar 2015. Auch dieses Gesetz passierte den Bundesrat noch vor der Sommerpause. Ausnahmen gibt es für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Sonderregelungen werden für Saisonarbeiter und Zeitungszusteller eingeführt. Einzelne Branchen dürfen bis Ende 2015 vom Mindestlohn abweichen.