Karlsruhe . Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Berichterstattung der „Bild“ zur sogenannten Unterhaltsaffäre des früheren brandenburgischen Innenministers Rainer Speer (SPD) von 2010 gebilligt. Das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungsfreiheit der Zeitung hätten in diesem Fall das Recht Speers auf Vertraulichkeit und informationelle Selbstbestimmung überwogen, entschied das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Die „Bild“ hatte veröffentlicht, dass der verheiratete Speer Vater einer unehelichen Tochter sei, für die er jahrelang keinen Unterhalt gezahlt habe. Der Minister habe vielmehr stillschweigend hingenommen, dass die Mutter stattdessen Unterhaltsgelder vom Staat erschlichen habe. Der Bericht stützte sich auf Daten von einem Laptop, der Speer gestohlen worden war.

Dem Urteil zufolge wurden mit dem Artikel Informationen über einen „Missstand von erheblichem Gewicht“ offenbart. An dessen Aufdeckung habe ein überragendes öffentliches Interesse bestanden, weil Speer als Minister eine Person des politischen Lebens gewesen sei. Am Verhalten einer solchen bestünde unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse.

Laut BGH war es auch nicht rechtswidrig, dass die Zeitung Informationen veröffentlichte, die von Dritten rechtswidrig beschafft worden waren. An dem Diebstahl des Laptops sei die Zeitung nicht beteiligt gewesen, sondern habe lediglich Nutzen aus den ihnen angebotenen Informationen gezogen.