Es gab auch Trophäenjäger unter den Alliierten

Was der Film nicht erzählt, ist die andere, die weniger heroische Seite der Geschichte. Neben den honorigen US-Militärangehörigen, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit von deutscher Seite geraubte oder ausgelagerte Kunstschätze gerettet haben, sodass sie ihre ursprünglichen Eigentümer später zurückerhalten konnten, gab es auch nicht wenige GIs, die ganz anderes im Sinn hatten.

Auch wenn die Amerikaner, anders als die Rote Armee, keine Trophäenkommissionen in Marsch setzten, die Depots und Museen, Kirchen und private Sammlungen plünderten und die geraubten Kulturgüter millionenfach außer Landes brachten, nahmen auch Amerikaner Kunstwerke als Beute. Das geschah zwar nicht auf Befehl, doch in vielen Fällen dürften die privaten Beutezüge amerikanischer Militärangehöriger von deren Vorgesetzten zumindest gedeckt und geduldet worden sein, sonst wäre deren enormer Umfang kaum möglich gewesen.

Leutnant Joe Tom Meador war 28 Jahre alt, als er im April 1945 mit den amerikanischen Truppen nach Thüringen vorrückte. In der Nähe von Altenburg entdeckte seine Einheit eine Höhle, in der sich Kunstschätze befanden. Schon Anfang der 40er-Jahre hatten die deutschen Behörden Kulturgüter aus Museen und Kirchen, die durch den Bombenkrieg besonders gefährdet waren, in Notdepots ausgelagert, die sich oft in Höhlen, Schlössern oder Gutshäusern befanden. Eine solche Höhle sollte Meadors Einheit bewachen. Der kunstinteressierte Amerikaner inspizierte den Bestand und entdeckte dort eine der kostbarsten europäischen Reliquiensammlungen des Mittelalters. Es handelte sich um den Quedlinburger Domschatz, der schon 1943 hierhin ausgelagert worden war. Es dürfte seinen Kameraden und Vorgesetzten kaum unbemerkt geblieben sein, dass Meador zwölf besonders kostbare Stücke abtransportierte und sie anschließend per Feldpost an seinen Heimatort Whitewright nach Texas schickte. Bis zu seinem Lebensende 1980 konnte er sich am Samuhel-Evangeliar, am Wiperti-Evangelistar, am Heinrichsschrein und neun weiteren Stücken der weltberühmten Schatzsammlung erfreuen.

Auch zahlreiche weitere Militärangehörige bedienten sich privat in Kunstlagern, die sie eigentlich bewachen sollten, in Museen oder Kirchen und transportierten die Stücke in ihre amerikanische Heimat. Offiziell galten diese Werke dann als verschollen, doch manche von ihnen tauchten Jahrzehnte später unerwartet wieder auf. Der renommierte Jurist und Historiker Willi Korte spricht von einem klassischen Beutekunstszenario: „Deutsches Museum verbringt während des Krieges seine Schätze an einen vermeintlich sicheren Ort, der bei Kriegsende von alliierten Soldaten geplündert wird. Nach Jahrzehnten taucht das Raubgut aus einem Nachlass zuerst im lokalen Kunsthandel auf, um letztlich bei Sotheby’s für Hunderttausende angeboten zu werden.“ Für die Provenienz, also die Herkunft des jeweiligen Stücks, haben sich die US-Kunsthändler und Auktionshäuser in der Vergangenheit oft kaum interessiert. Und selbst wenn es sich ganz offenkundig um Raubkunst handelte, stand das dem Geschäft nicht im Wege. So war das „Augsburger Geschlechterbuch“, eine reich illustrierte Schrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, das als verschollen galt und 2004 plötzlich bei Sotheby’s in New York versteigert werden sollte, unübersehbar mit Eigentumsstempeln der Stuttgarter Staatsgalerie versehen.

Und auch in amerikanischen Sammlungen befinden sich gewiss noch Stücke, die in Deutschland offiziell als verschollen gelten. Willi Korte hält deren Zahl zwar für begrenzt, meint aber, dass „in systematisches Nachforschen in amerikanischen Universitäts- und Provinzmuseen „so manches Kleinod zutage fördern würde, das ein großzügiger GI nach dem Krieg dorthin gestiftet hat“.

Wenn solche Fälle bekannt werden, bemühen sich die betroffenen deutschen Institutionen mit Unterstützung der Bundesregierung um die Restitution. In einer Mitteilung des Auswärtigen Amtes heißt es dazu: „In den Vereinigten Staaten lassen sich durch gute Zusammenarbeit mit den Behörden immer wieder Kulturgüter wiedererlangen, die auf privatem Wege in die USA gelangt sind. So zum Beispiel ein sehr wertvolles Christus-Porträt von Jacobo de Barbari, das 1945 am Auslagerungsort Schloss Schwarzburg durch einen US-Militärangehörigen entwendet wurde. Dank des Einsatzes der US-Zollfahndung gelang es, das Bild zu beschlagnahmen und an die Kunstsammlungen Weimar zurückzugeben.“

Oft machen die deutschen Eigentümer geraubter Kulturgüter allerdings andere Erfahrungen. Wer sich auf einen Zivilprozess vor amerikanischen Gerichten einlässt, muss mit hohen Kosten rechnen, während trotz der klaren Ausgangslage das Urteil zum Beispiel aufgrund von Verjährungsfristen völlig unberechenbar ist. Daher hat die deutsche Seite in der Vergangenheit oft eine gütliche Einigung mit den Nachkommen der Diebe angestrebt. Nach jahrelangem juristischen Tauziehen um den Quedlinburger Domschatz einigten sich die deutschen Verhandlungsführer mit den Erben von Joe Tom Meador 1992 auf einen Vergleich, was die Zahlung eines siebenstelligen „Finderlohns“ mit einschloss, den u.a. die Kulturstiftung der Länder aufbrachte. Seit 1993 kann man die wertvollen Stücke wieder in der Quedlinburger Stiftskirche St. Servatius bewundern.

Im Fall des Augsburger Geschlechterbuchs musste dagegen kein Finderlohn gezahlt werden. Als das deutsche Generalkonsulat New York mit seinen Bemühungen um eine stille Einigung gescheitert war, ließ sich das Land Baden-Württemberg 2010 doch noch auf einen Prozess ein. Darin sprach ein US-Gericht die Handschrift dann ihrem ursprünglichen Eigentümer zu. So konnte das wertvolle Stück nach mehr als 60 Jahren nach Stuttgart zurückkehren. Nach Meinung von Willi Korte ist die Bedeutung dieses Verfahrens hoch, denn es sei „erst das zweite Urteil in der US-Rechtsgeschichte zugunsten eines deutschen Museums in einem Beutekunstfall“.