Die Systemumstellung hat sich bewährt, doch jetzt müssen die öffentlich-rechtlichen Sender die Gebühren senken.

Der Vorstoß des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU), den monatlichen Beitrag von 17,98 Euro um einen Euro zu senken, sorgt für Diskussionen. Weil ARD, ZDF und Deutschlandradio von 2013 bis 2016 etwa eine Milliarde Euro Mehreinnahmen in Aussicht stehen, überlegen die Länder, was künftig mit diesem Geld geschehen soll. Farid Müller, medien- und netzpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, beschreibt in einem Gastbeitrag für das Abendblatt das hohe Programmniveau der öffentlich-rechtlichen Sender und tritt für deren politische Unabhängigkeit, ja Staatsferne, ein. Durch den Rundfunkbeitrag erwirtschaftete Überschüsse sollten an die Gebührenzahler zurückgegeben werden.

Der Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr ist richtig. Wenn dies zu Mehreinnahmen führt, sollten die Bürgerinnen und Bürger durch eine Rückzahlung plus Gebührensenkung entlastet werden. Das Prinzip „eine Gebühr pro Haushalt“ hat das Durcheinander beendet, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto, ein PC im Arbeitszimmer oder ein mobiles Gerät angemeldet werden muss. Die alte Rundfunkgebühr hatte ein Akzeptanzproblem, weil immer neue rundfunkfähige Geräte – Smartphones oder MP3-Player – auf den Markt kamen. Das Prinzip „eine Gebühr pro Gerät“ konnte dieser Entwicklung nicht gerecht werden.

Die Umstellung hat noch einen weiteren positiven Effekt: Mit dem neuen Rundfunkbeitrag gehört auch die bisher umstrittene Haustür-Schnüffelei der GEZ-Fahnder der Vergangenheit an. Aber der neue Rundfunkbeitrag hat noch etwas anderes geleistet. Er hat die „Schwarzseherei“ bzw. das „Schwarzhören“ beendet.

Denn nun spielt es keine Rolle mehr, wer in einem Haushalt welche und wie viele Geräte besitzt. Den Beitrag muss jede und jeder zahlen. Auch ich habe deshalb wütende Beschwerde-Briefe bekommen.

Jetzt wird bekannt, dass der neue Beitrag mehr Geld in die Kassen der Sender spült als vorausgesagt – man hört von mindestens einer Milliarde Euro. Das war so nicht geplant. Deshalb kann es hier kein Vertun geben: Dieser Überschuss darf nicht in den Sendern versickern, er muss den Beitragszahlern zurückgegeben werden. Ich als Grüner Bürgerschaftsabgeordneter habe – wie die meisten Landtagsabgeordneten bundesweit – dieser Systemumstellung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sie aufkommensneutral geschieht.

Es gab und gibt viel Kritik an dieser „Zwangsgebühr“ für die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Und doch klagen wir in Deutschland auf hohem Niveau, denn wo auf der Welt haben wir so einen (immer noch) qualitätsbewussten Rundfunk, wie in Deutschland? Eigentlich nur in Großbritannien mit der BBC. Ich bin ganz froh, dass es bei uns nicht läuft wie in Italien oder Spanien, wo nach jedem Regierungswechsel die Programmdirektoren je nach politischer Couleur ausgewechselt werden.

Ja, ich weiß: Auch bei uns gibt es die Beschwerden, dass unsere Sender inzwischen „Staatssender“ sind. Das ZDF lässt grüßen, wo gleich mehrere Ministerpräsidenten im Kontrollgremium sitzen, auch Hamburgs Erster Bürgermeister. Endlich wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt, ob der ZDF-Staatsvertrag dem Gebot der Staatsferne entspricht oder geändert werden muss. Wir Grüne haben diese Klage maßgeblich vorangetrieben.

Die Medien sind die vierte Gewalt im Staat und sollen über Politik informieren, sie aber auch kritisieren und kontrollieren. Das kann nicht funktionieren, wenn Vertreter des Staates über die führenden Köpfe in Radio und Fernsehen entscheiden. Dann fällt es dem Zuschauer schwer, an die Unabhängigkeit der Sender zu glauben.

Deshalb will ich keinen Schwarzfunk! Ich will auch keinen Rotfunk und auch keinen Grünfunk. Was wir brauchen, ist ein unabhängiger Rundfunk. Deshalb ist das kommende Urteil aus Karlsruhe ein wichtiger Schritt, um den Zuschauern ein wirklich staatsfernes Fernsehen zu garantieren. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht so entscheidet, dass sich auch andere Rundfunkanstalten daran orientieren müssen. Denn auch hier liegt einiges im Argen.

Dabei sollte die Chance genutzt werden, die Gremien nicht nur staatsferner, sondern auch transparenter und zukunftsgerichteter zu gestalten. Dazu gehört auch eine Besetzung mit den derzeit tatsächlich relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Die Bürger organisieren sich zwar auch weiterhin in Parteien – aber eben auch in anderen Gruppierungen, zum Beispiel in Nichtregierungsorganisationen oder Vereinen.

Nur, wenn wir gewählte Volksvertreter und die Landesregierenden uns hier zurücknehmen, können wir auch den Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags diesen mit gutem Gewissen empfehlen.

Natürlich verbunden dann mit einer Gebühren-Senkung plus Rückzahlung zum 1. Januar 2015!