Medienwächter prüfen, ob der Verein für das Angebot eine Rundfunklizenz benötigt. Im HSV-Umfeld heißt es, bei der Prüfung müsse es sich um einen Irrtum handeln.

Hamburg. Aus sportlicher Sicht war der Nordcup des HSV für den gastgebenden Verein höchst erfolgreich. Die Rothosen schlugen vergangenen Sonntag im Finale den dänischen FC Kopenhagen mit 2:0 und holten in der noch jungen Saison ihren ersten Titel.

Rundfunkrechtlich gesehen war das Turnier in der Arena im Volkspark dagegen eine eher bedenkliche Veranstaltung. Denn der HSV übertrug sämtliche Partien des Nordcups in seinem Internetsender HSV.TV. Ob er das durfte, ist fraglich. Über eine Rundfunklizenz verfügt der HSV nicht. Derzeit prüft die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH), ob es sich bei HSV.TV um ein lizenzierungspflichtiges Rundfunkangebot handelt.

Zwar ging am Dienstag durch die Presse, dass die MA-HSH-Kollegen von der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt den Internetsender BVB total von Borussia Dortmund überprüfen. Doch dass auch HSV.TV rundfunkrechtlich überprüft wird, war dem Hamburger Bundesligisten bisher offenbar unbekannt. „Wenn die MA HSH Gesprächsbedarf hat, kann sie gern bilateral auf uns zukommen“, sagt der beim HSV zuständige Bereichsleiter Content- und Medienstrategie, Lars Reckwitz. Näher möchte er sich zu der Sache nicht äußern.

Im HSV-Umfeld heißt es, bei der Prüfung müsse es sich um einen Irrtum handeln. Der Verein betreibt in Kooperation mit der Deutschen Telekom HSV.TV, das bis vor Kurzem noch HSV total hieß, schon seit zwei Jahren. Damals habe die Telekom alle lizenzrechtlichen Fragen über ihren Fußballsender Liga Total geklärt. Allerdings hat Liga Total seit Ende der Saison 2012/13 seine Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga an den Pay-TV-Sender Sky verloren. Dies könnte die Medienwächter veranlasst haben, die Internetsender deutscher Profiklubs zu überprüfen. Aus Sicht des Gesetzgebers handelt es sich bei Live-Übertragungen im Internet, die von mehr als 500 Menschen verfolgt werden können, um genehmigungspflichtigen Rundfunk. Betreibt der HSV also einen Piratensender?

Ganz so klar liegen die Dinge nicht. Denn um lizenzierungspflichtiger Rundfunk zu sein, muss das Angebot eines Internet-Portals neben Live-Übertragungen einen juristisch schwer zu fassenden Sendeplan aufweisen. Zudem müssen die Live-Sendungen moderiert sein. Die unmoderierte Übertragung einer Pressekonferenz wäre demnach auch ohne Rundfunklizenz möglich, die eines kommentierten Fußballspiels dagegen nicht.

Der FC Bayern München hatte für seinen Internetsender FCB.TV bereits 2012 eine Rundfunklizenz beantragt. Sollte der HSV diesem Beispiel folgen, kämen auf ihn einmalige Kosten zwischen 1000 und 10.000 Euro zu. Vorausgesetzt, es handelt sich bei HSV.TV tatsächlich um Rundfunk, ist unklar, ob der Verein für die Zeit, in der sein Internetsender ohne Lizenz auf Sendung war, ein Strafgeld zahlen muss.

Nicht nur Proficlubs geraten ins Visier der Medienwächter. Im April wurde Angela Merkel verdächtigt, einen Piratensender zu betreiben. Die Kanzlerin wollte im Rahmen ihres Video-Chats eine Diskussion über Integration live übertragen. Letztlich durfte sie das, weil es sich dabei um eine einmalige Veranstaltung handelte, es also keinen Sendeplan gab.

Übrigens überprüft die MA HSH auch FCStpauli.TV. Der Kiezclub glaubt aber auf der sicheren Seite zu sein, weil es auf dem Sender Live-Übertragungen nur im Webradio gibt. Und das ist nicht genehmigungspflichtig.