Ein Kommentar von Matthias Gretzschel

Das in der Nachkriegszeit geprägte Wort Wiedergutmachung geht von falschen Voraussetzungen aus, denn Unrecht, das einmal begangen wurde, lässt sich nicht wiedergutmachen. Schon deshalb nicht, weil viele der davon Betroffenen es nicht überlebt haben. Für Massenmord kann es keine Wiedergutmachung geben, ebenso wenig wie für den massenhaften Raub von Eigentum.

Aber gerade deshalb haben wir eine Verantwortung dafür, dass wenigstens die Folgen des Unrechts gemildert und immer dann korrigiert werden, wenn sich das als möglich erweist. Wenn sich in Museen, Archiven und Bibliotheken Kunstwerke, Bücher und andere Kulturgüter finden, die von den Nationalsozialisten ihren rechtmäßigen Eigentümern geraubt worden sind, darf es nicht dabei bleiben. Dann müssen die Nachkommen der ursprünglichen Besitzer ermittelt werden, damit sie ihr Eigentum zurückerhalten können.

Das ist ein mühseliges Geschäft, eine Geschichte mir vielen Kapiteln, die uns wohl noch jahrelang beschäftigen wird. Mit der Rückgabe von 420 Büchern an die Erben von Ignaz Petschek hat die Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek eines dieser Kapitel erfolgreich abgeschlossen. Die Restitution kann das Unrecht nicht wiedergutmachen, das dieser jüdischen Familie 1938 in Böhmen wiederfahren ist. Aber es ist zumindest ein kleiner Sieg im Kampf gegen die Folgen ein großes Verbrechens.