Doris Heinzes Anwalt bestritt in einer Stellungnahme, dass seine Mandantin ein Drehbuch unter zwei Namen doppelt verkauft habe.
(dapd/abendblatt.de)
Doris Heinzes Anwalt bestritt in einer Stellungnahme, dass seine Mandantin ein Drehbuch unter zwei Namen doppelt verkauft habe.
(dapd/abendblatt.de)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen