Die GEZ-Gebühr für internetfähige Handys und PCs soll 2010 verdreifacht werden. Damit würden jährlich 215,76 Euro fällig.

In diesem Jahr soll ein neues Gebührenmodell für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entwickelt werden. Besonders kontrovers wird die Erhöhung der GEZ-Gebühr für internetfähige Handys und PCs diskutiert, die laut Planung der Staatskanzleien der Bundesländer von monatlich 5,76 Euro beziehungsweise jährlich 69,12 Euro um das Dreifache auf monatlich 17,98 Euro beziehungsweise jährlich 215,76 steigen soll. Schon vor dieser Erhöhung haben die Gebührenzahler im letzten Jahr über 7,6 Milliarden Euro an Gebühren für die zehn Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio bezahlt. Damit hat Deutschland den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt.

Die Bundesregierung hat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle auf dem IT-Gipfel Anfang Dezember in Stuttgart den flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland zu einem wesentlichen Wachstumsmotor für den Wirtschaftsstandort Deutschland erklärt. Das darf eine Internet-GEZ für PCs und Handys nicht gleich wieder konterkarieren. In Deutschland würden damit viele neue kreative und innovative Arbeits- und Ausbildungsplätze wegfallen oder gar nicht erst entstehen.

Die aktuelle Debatte um gebührenfinanzierte Nachrichten für Smartphones, wie etwa das geplante "Tagesschau"-App für das iPhone, zeigt, wie rasant die technische Entwicklung unserem deutschen System des auf Rundfunkgeräte bezogenen Gebühreneinzugs davongeeilt ist. Die hergebrachte Regelung bedarf dringend einer Anpassung an unsere Zeit, weil heute und morgen in nie geahnter Vielfalt Rundfunksignale empfangen werden können. Der gute alte Rundfunk und Web 2.0, die alte GEZ-Gebührenordnung und die aktuelle und zukünftige Medienwirklichkeit laufen auseinander.

Die FDP fordert, schon 2010 über die Abschaffung der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu verhandeln und sie ab 2013 durch eine allgemeine personenbezogene Medienabgabe zu ersetzen. Eine Medienabgabe ist wesentlich praktikabler als undurchsichtige neue Gebührenpflichten, die dem Bürger mit jedem neuen Gerät aufgebürdet werden, das technisch in der Lage ist, Rundfunk zu empfangen.

Die Abgabe wird bei etwa zehn Euro pro Monat liegen und damit deutlich niedriger sein als die derzeitige Rundfunkgebühr. Erhoben wird sie von jedem Erwachsenen mit eigenem Einkommen, das ein noch festzulegendes Mindesteinkommen übersteigt. Zudem gibt es Befreiungstatbestände. Voraussichtlich wird die soziale Akzeptanz der Medienabgabe höher sein als die der bisherigen Rundfunkgebühr.

Eingezogen wird die Medienabgabe von den Finanzämtern. Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig. Bei der Abgabe handelt es sich nicht um eine Steuer. Im Gegensatz zu einer Steuer ist sie zweckgebunden. Sie darf ausschließlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.

Ich appelliere an die Ministerpräsidenten der Länder, auf sporadische Gebührenerhöhungen zugunsten einer zukunftsweisenden Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verzichten. Sie sollten eine solch grundlegende Strukturreform bereits auf die Tagesordnung ihrer geplanten Sitzung zu Rundfunkthemen im Juni setzen und bis zum Jahresende ein neues Modell vorstellen. In diesem Modell soll die Bestandsgarantie einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Grundversorgung festgelegt bleiben, Aufgaben und Schwerpunkte beschrieben und damit auch Grenzen formuliert werden.

Nachdem sich der Wettbewerb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst nur auf die privaten Rundfunkanbieter im sogenannten "Dualen Rundfunksystem" beschränkte, weitet er sich nun schleichend auf klassische Medienverlage aus. Die Angebote von Zeitungen und Fernsehanstalten treffen sich im Internet, sei es auf dem PC und neuerdings auch mobil auf dem Alleskönner-Handy.

Wenn zum Beispiel ein kostenpflichtiges "Bild"- oder "Welt"-App in einer empfindlichen Markteinführungsphase auf ein kostenloses, tatsächlich aber schon über die Rundfunkgebühren finanziertes "Tagesschau"-App stößt, ist das nicht nur einer grober Verstoß gegen fairen Wettbewerb, sondern dürfte den Wettbewerbshütern in Brüssel ein Musterbeispiel dafür sein, warum man in Deutschland nicht nur bei Landesbanken, sondern auch bei den Landesrundfunkanstalten auf die wettbewerbsneutrale Verwendung öffentlicher Gelder besonders achten muss.

Die deutsche Politik kann Kritik aus Europa zuvorkommen, indem sie beim Thema Grundversorgung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichtet, sich mehr auf die Inhalte als auf die Erschließung neuer Verbreitungswege zu konzentrieren.

Burkhardt Müller-Sönksen ist medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.