Der Entertainer Peter Alexander wollte seine Ruhe, die Anwälte gingen gegen 152 Zeitungsartikel vor. Jetzt gibt es Ärger über die Kosten.

Hamburg. Dies ist eine Geschichte, in der es um äußerst klagefreudige Presserechtler geht. Für Journalisten sind solche Stücke immer etwas heikel, laufen sie doch Gefahr, nur wegen eines falsch gesetzten Kommas eine Unterlassungserklärung zugeschickt zu bekommen. Der "Spiegel" hat sich dennoch an die Story gewagt, in deren Mittelpunkt der Entertainer Peter Alexander steht. Er ließ sich von September 2007 bis September 2009 von der Kanzlei des Hamburger Presserechtlers Matthias Prinz vertreten. Laut "Spiegel" engagierte er die Hamburger Juristen, weil ihm die Boulevardpresse am Grab seiner Frau aufgelauert und über seinen Gesundheitszustand spekuliert habe.

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins gingen die Anwälte in nur zwei Jahren gegen insgesamt 152 Veröffentlichungen vor. Die Stundensätze der Kanzlei liegen laut "Spiegel" je nach Jurist bei 330 beziehungsweise 500 Euro. Prinz selbst verlange 750 Euro pro Stunde. Peter Alexander muss ein lukrativer Mandant gewesen sein.

Im September 2009 bekam die Kanzlei aber einen Brief des Entertainers, in dem der sich über von Prinz geschlossene Vergleiche beschwerte, die nicht in seinem Sinne gewesen seien. Zudem forderte er Gerichtskosten in Höhe von 34555,40 Euro zurück. Ende September widerrief dann laut "Spiegel" die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag Alexanders sämtliche Vollmachten, die er Prinz gegeben hatte. Er fühle sich von seinem bisherigen Anwalt "nachhaltig hintergangen". Die ihm "zustehenden Berichtigungs- und Schmerzensgeldansprüche" seien "geradezu verschachert" worden. In den Verfahren habe Prinz "völlig unverhältnismäßig hohe Gegenstandswerte angesetzt", um seine "Honoraransprüche in die Höhe zu treiben".

Prinz bestreitet gegenüber dem "Spiegel" alle Vorwürfe. In der Auseinandersetzung mit Schulenberg & Schenk geht es nun um die Gerichtskosten, die Herausgabe der Akten zu noch laufenden Verfahren sowie um noch ausstehende Honorare der Kanzlei Prinz.

Gerüchte, dass es zwischen Alexander und seinen Anwälten Probleme geben könnte, kursieren schon länger. "Es wird gestritten, ob Peter Alexander überhaupt weiß, dass, worüber und mit wem in seinem Namen so viel geklagt wird", heißt es etwa auf der Website Buskeismus.de des Ottensener Physikers Rolf Schälike, dessen Passion es ist, Presserechtsverfahren zu verfolgen. "Wirtschaftliche Interessen von Peter Alexander und seiner Anwältin Dr. Patricia Kinzel spielen ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle", schreibt er.

Das ist interessant, weil sich der Entertainer zwar von Prinz, aber nicht von der Anwältin getrennt hat. Sie hat sich im Oktober 2009 mit der "Kanzlei Dr. Kinzel" selbstständig gemacht. So steht es in ihrem Eintrag im Online-Netzwerk Xing.

Dem "Spiegel" hat Kinzel erzählt, Alexander habe ihr drei Monate nach ihrem Ausscheiden bei Prinz die Übernahme seines Mandats angeboten. Merkwürdig: Laut ihrem Xing-Eintrags hat Kinzel die Kanzlei Ende September verlassen. Sie kann also frühestens Anfang Januar Alexanders Mandat übernommen haben. Tatsächlich hat sie ihn laut Buskeismus.de aber bereits am 1. Dezember bei einem Prozess vor dem Berliner Landgericht vertreten.

Kinzel residiert nach Angaben des "Spiegels" im selben Haus, in dem auch Schulenberg & Schenk sitzt, jene Kanzlei, die Alexander gegen Prinz vertritt. Die Anwältin stand, so sagt ihr Xing-Eintrag, selbst in Diensten von Schulenberg & Schenk, bevor sie im September 2007 zu Prinz wechselte.