Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden.

Braunschweig/Hamburg. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen den NDR geklagt, der Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig (4 A 188/09).

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wie eine Sprecherin des NDR dem Abendblatt sagte, wird der Sender vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Gibt auch dieses Gericht der Klage statt, könnte das weitreichende Auswirkungen haben: Seit Januar 2007 müssen 5,76 Euro monatlich für internetfähige Computer bezahlt werden - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PC geurteilt. Das Verwaltungsgericht Würzburg bejahte ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht, die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster haben das Gegenteil entschieden.

Auch eine andere Meldung von gestern wirkt sich auf die Gebühreneinnahmen aus: Die Verbraucherzentrale Hamburg erinnert an ein Urteil vom April 2009 (6 C 33.08), nach dem in eingetragenen Lebenspartnerschaften keine Extra-Gebühren fürs Autoradio entrichtet werden müssen, wenn ein Partner bereits für die Geräte zu Hause zahlt. Rückforderungsansprüche für 2006 können bis zum 31. Dezember geltend gemacht werden.