Hamburg. Die Aussichten, dass es wegen der Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommt, sind gestiegen: Am Dienstag trat eine Grundgesetzänderung in Kraft, nach der es ausreicht, wenn ein Viertel der Bundestagsabgeordneten die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt. Bisher war dafür ein Drittel der Parlamentarier erforderlich. Weil der ZDF-Verwaltungsrat eine Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ablehnte, will die Fraktion der Grünen klagen. Zusammen mit der Fraktion der Linken, die sie darin unterstützt, kommt sie auf 144 der jetzt für eine Klage erforderlichen 156 Abgeordneten. Nun fehlen noch zwölf Abweichler der übrigen Parteien.