Das Internet-Unternehmen Google kann Millionen von Büchern nicht wie ursprünglich vorgesehen einscannen.

Washington/New York. Das zuständige New Yorker Gericht verschob gestern auf Antrag der amerikanischen Verleger- und der Autorenvereinigungen die für Anfang Oktober angesetzte Anhörung über eine umstrittene Vereinbarung mit Google auf unbestimmte Zeit. Es mache keinen Sinn, über die aktuelle Vereinbarung zu reden, da sie erheblich geändert werde, wurde Richter Denny Chin von der "New York Times" zitiert.

Die Pläne, bei denen es um die Digitalisierung von Büchern geht, umfassen auch urhebergeschützte Werke - vor allem daran entzündet sich der Streit. Das bisherige Abkommen zwischen Google und US-Autorenverbänden sowie Verlagen sah vor, dass Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Bücher von Universitäten und Büchereien ins Netz zu stellen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die Entscheidung: "Das ist so gekommen, wie wir es bereits antizipiert hatten, und es ist natürlich eine super Entwicklung, dass ein ganz neuer Anlauf genommen werden muss und wird", sagte Justiziar Christian Sprang. Nun sei "noch mal für den Allerletzten klar geworden, dass wir nicht mehr über das ,Google Book Settlement' reden, das mal ursprünglich vorgeschlagen worden ist, sondern dass irgendetwas anderes kommt, das noch keiner kennt."

Gegen den umstrittenen Deal ist vor allem die Buchbranche in Deutschland und Frankreich - mit Unterstützung der beiden Regierungen - Sturm gelaufen. Die Vereinbarung beraube ausländische Autoren ihrer Rechte und verhelfe Google weltweit zu einem Monopol, hieß es.

Dagegen hatte die EU-Kommission Googles Pläne prinzipiell begrüßt und als Modell auch für Europa bezeichnet.