Hamburg -. Laut eines von norddeutschen Privatradios in Auftrag gegebenen Gutachtens der Berliner Anwaltskanzlei Luther ist das vom NDR geplante Online-Portal N-Joy Xtra unzulässig. In der Studie werden vor allem "die mangelnde Qualität und fehlende Präzision der vom NDR vorgelegten Konzepte und Angebotsbeschreibungen" bemängelt. Seit Juni müssen Rundfunkräte öffentlich-rechtlicher Sender externe Gutachten wie das nun vorgelegte berücksichtigen, wenn sie über die Zulassung neuer Digitalangebote entscheiden. (khr)