Obwohl das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Filmabgabe entschieden hat, müssen Kinobetreiber nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts weiter zahlen.

Berlin. Die Prüfung in Karlsruhe entbinde nicht von der laufenden Zahlungspflicht, teilte das Gericht mit. Derzeit lasse sich nicht voraussagen, ob die aus dem Verkauf von Kinokarten finanzierte Abgabe zur Förderung des deutschen Films vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde. Daher seien bei der Interessenabwägung die öffentlichen Interessen der Filmförderungsanstalt gegenüber privaten Interessen als höherrangig zu bewerten. Das Gericht wies damit den Antrag einer Kinokette zurück.

Im Februar hatten die deutschen Kinobetreiber einen Etappensieg in ihrem Kampf gegen die Filmabgabe erzielt. Sie sei in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden und das Bundesverfassungsgericht angerufen.