Hamburg. Die Erben von Astrid Lindgren haben sich erfolgreich gegen ein Plagiat der Pippi-Langstrumpf-Bücher gewehrt. Das Landgericht Hamburg hat die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Buches "Die doppelte Pippielotta" (Märchenbuchverlag) per einstweiliger Verfügung verboten (AZ 308 O 200/09). Das Gericht sah das Buch als Plagiat der bekannten "Pippi Langstrumpf"-Geschichten an.