München.

Wenn es nach Uli Hoeneß geht, ist er wohl schon in vier Monaten wieder ein freier Mann, zumindest auf Bewährung. Der ehemalige Präsident von Bayern München hat einen Antrag auf „Gewährung der Halbstrafe“ gestellt. Der 63-Jährige hätte demnach am 2. März 2016 seine ursprünglich dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verbüßt. Michael Nesselhauf, Medienanwalt von Hoeneß aus Hamburg, bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich dagegen auf des Sport-Informations-Diensts (SID) zum Vollstreckungsverfahren „grundsätzlich nicht äußern“.

Einen Promibonus genießt Steuersünder Hoeneß demnach aber nicht. Nach Paragraf 57 (Absatz 2, Nummer 2) des Strafgesetzbuches darf die Hälfte der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es die erste begangenen Straftat gewesen sein muss, zudem muss die Sozialprognose des Verurteilten positiv sein – beides trifft bei Hoeneß zu. Nach Angaben der „Bild“-Zeitung hat Hoeneß auch schon seine hinterzogenen Steuern samt Zinsen in Höhe von rund 50 Millionen Euro an das Finanzamt Miesbach zurückgezahlt. Seit Anfang des Jahres ist der frühere Manager Freigänger und arbeitet in der Nachwuchsabteilung des FC Bayern.

Sein erstes Ziel ist ein Urlaub mit seiner Frau

Was Hoeneß nach seiner Haftentlassung plant, ist nicht bekannt. Laut Bild will er erst einmal mit seiner Frau Susi Urlaub machen, um über seine Zukunft nachzudenken.

Der frühere Europa- und Weltmeister Uli Hoeneß war wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 hatte er seine Haftstrafe im Gefängnis Landsberg am Lech angetreten.