München.

Auf Parkplätzen sind die Vorfahrtsregeln vielen oft unklar. Darauf weist der ADAC hin. In einem Fall kam es auf einem Parkplatz zu einer Kollision, als zwei Autofahrer an einer Kreuzung aufeinandertrafen. Der Fahrer von links forderte Schadenersatz, die Versicherung lehnte ab. Das Landgericht Koblenz entschied, dass der von rechts kommende Fahrer zu 30 Prozent hafte (Az.: 6 S 86/15). Zwar gelte die Straßenverkehrsordnung nicht unmittelbar, allerdings herrsche auf Parkplätzen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.