Meine Mitarbeiter fordern von mir eine Bonusregelung, weil es der Firma gut geht. Ich bin dazu bereit. Aber kann ich die Regelung wieder abschaffen, wenn es der Firma schlechter gehen sollte?

Bonusregelungen sind eine gute Möglichkeit, um Mitarbeiter am Erfolg Ihres Unternehmens teilhaben zu lassen. Derartige Beteiligungen gehören zur üblichen Handhabung in Unternehmen und bieten zahlreiche Vorteile – von einer flexiblen Vergütung bis hin zur Motivationssteigerung der Mitarbeiter. Für Sie als Arbeitgeber ist dies in der Regel ohne Risiko: Wenn die von Ihnen vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden, fällt eine Zahlung aus. Nur im Erfolgsfalle ist Ihr Unternehmen zur Zahlung verpflichtet.

Wichtig ist also, Sorgfalt auf die Formulierung der zu erreichenden Ziele zu legen. Handelt es sich um wirtschaftliche Ziele, stehen die Faktoren fest, wann eine Bonuszahlung zu leisten ist. Fließen persönliche Ziele in die Bewertung ein, sind Sie als Arbeitgeber flexibler. Denn das Erreichen der Ziele, zum Beispiel Steigerung der Kundenfreundlichkeit, beurteilen Sie im Wesentlichen selbst. Insoweit ist eine gewisse Steuerung möglich.

Haben Sie ein größeres Unternehmen, in dem sich Vorgesetzte um die Bewertung der Mitarbeiter kümmern, ist aber Vorsicht geboten. Viele Führungskräfte haben „keine Lust“ auf den mit einer sorgfältigen Bewertung verbundenen Prozess und bewerten pauschal mit 100 Prozent.

In der Praxis sollte außerdem darauf geachtet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Bonuszahlung erfolgt. Geschieht dies durch eine einseitige Festlegung des Arbeitgebers am Ende des Jahres, ist darauf zu achten, dass die Auszahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden wird. In schlechten Jahren können Sie sich als Arbeitgeber dann von der Bonuszahlung unproblematisch lösen, weil durch die Zahlung im Vorjahr kein Rechtsanspruch für die Folgejahre entstanden ist. Werden diese Parameter beachtet, steht einer Bonusregelung im Unternehmen nichts im Wege.