Berlin.

Über Rot fahren ist für Radler nicht immer verboten. Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mitteilt, dürfen Fahrradfahrer die Fahrbahnampel an T-Kreuzungen unter Umständen ignorieren. Aber nur dann, wenn die einmündende Straße zur linken Hand des Radfahrers liegt, der Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt ist und außerdem nicht von einem Fußgängerüberweg gekreuzt wird. Sollten diese Bedingungen zutreffen, dann dürfen Radler geradeaus weiterfahren und sogar eine eventuell vorhandene Haltelinie ignorieren.