Köln .

Bevor Mitarbeiter sich geschäftliche Unterlagen mit nach Hause nehmen, sollten sie den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Bei Missachten droht eine Abmahnung. Darauf weist Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Viele denken sich nichts dabei, wenn sie zu Hause eine Akte fertig machen oder eine Präsentation bearbeiten. Doch darunter sind oft sensible Daten wie Kundenlisten. Für den Arbeitgeber ist es dann nicht mehr möglich, den Datenschutz seiner Kunden zu garantieren.