Auf den Klassiker des Geburtstagslieds gibt es seit 1935 ein Copyright. Dagegen klagt jetzt eine Filmemacherin.

Feste soll man feiern, wie sie fallen. Aber das könnte unter Umständen schwierig oder sogar teuer werden, wenn die falschen Lieder angestimmt werden und eine Kamera dabei ist. Nehmen wir einen ganz normalen ­Geburtstag. Je nach Alter könnte das Geburtstagskind selbst auf die Idee kommen, „Ich freue mich, dass ich geboren bin“ anzustimmen, oder die Gäste versuchen es mit „Wie schön, dass du geboren bist“ oder mit „Hoch soll sie leben“. Bei „Happy Birthday“ wird es kritisch. Nicht etwa bei der Version von Stevie Wonder, sondern ausgerechnet bei dem alten Kinderlied. Darauf ist nämlich seit 1935 in den USA ein Copyright eingetragen, das heute dem Musikverlag Warner/Chappell gehört. Und der hält die Hand auf. Zwischen 1500 und 50.0000 Dollar soll man für die Nutzung in Film, Fernsehen oder Werbung zahlen. Private Geburtstage zählen zwar eigentlich nicht dazu, aber wenn in dem Verlag jemand mitbekommt, dass auch da Kameras zum Einsatz kommen ...

Nun dreht die Filmemacherin Jennifer Nelson einen Film über die Geschichte des Songs, dessen Melodie aus dem 1893 erschienenen Buch „Song Stories for the Kindergarten“ der Schwestern Patty und Mildred Jan Hill stammt. Nelson zahlte die 1500 Dollar und wurde stutzig. Denn im Buch der Hill-Schwestern steht ein anderer Text. Woher der neue Text des Ohrwurms stammt, ist aber unklar. Und genau das ist das entscheidende Kriterium. Nelson klagt jetzt gegen das Copyright. Wenn sich nachweisen lässt, dass der neue Text nicht von den Hill-Schwestern oder dem Musikverlag stammt, könnte sie damit durchkommen. Eine verrückte Geschichte.

In der Europäischen Union kann man dem Ausgang gelassen entgegensehen. Ende 2016 läuft das Copyright bei uns aus. Spätestens dann kann völlig entspannt gesungen und gefilmt werden. Die Gema bestätigt übrigens, dass der Titel auch in Deutschland registriert und lizenzpflichtig ist und dass Tantiemen gezahlt werden. Wie viel, durfte die Gema nicht verraten. Datenschutz. Hier gilt er tatsächlich noch?