Hamburg. Zwei Drittel der kleineren Firmen meldet gute oder sehr gute Geschäftslage. Der Optimismus ist gestiegen. Nur eine Schwäche bleibt.

André Zand-Vakili

Er war seit 2007 als Intensivtäter bekannt. Bei seinem letzten Raubüberfall auf einen Hausbesitzer in Jenfeld vor einem Monat wurde Abdourhamane M. von Dieter B., 63, erschossen. Gegen den Schützen ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen Totschlags, geht aber von einer Notwehrsituation aus.

Wie aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator (CDU) hervorgeht, hatte der 25-Jährige aus dem Niger eine lange kriminelle Vorgeschichte in Hamburg. Seit 2012 versuchten die Behörden vergeblich, ihn auszuweisen. Er hatte in dieser Zeit hauptsächlich in Haft gesessen, beging aber trotzdem weitere Straftaten. Nach Abendblatt-Informationen besuchte M. im September 2014 als Freigänger der JVA Glasmoor einen Gefangenen in der JVA Fuhlsbüttel, übergab ihm dabei Haschisch und ein Handy. Dafür wurde er im März 2015 zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Bereits am 19. Juni 2012 war die Ausweisungsverfügung gegen Abdourhamane M. bestandskräftig geworden. Zu dem Zeitpunkt saß er wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung seit fünfeinhalb Monaten in Haft. Insgesamt war er wegen der Raubtat zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden – ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sieht der Gesetzgeber eine Ausweisung „zwingend“ vor. Obwohl der Mann noch bis zum 28. Mai 2015 in Haft saß, wurde er aber nicht abgeschoben.

„Eine Abschiebung war nicht möglich, weil Bemühungen der zuständigen Behörde zur Passbeschaffung erfolglos geblieben waren und somit kein gültiges Heimreisedokument vorlag“, so der Senat. Nach Unterlagen, die dem Abendblatt vorliegen, wusste die Ausländerbehörde zwar spätestens Anfang 2014, dass der Mann einen nigrischen Pass besaß, der noch bis Mai 2014 gültig war, sie kam aber an die Papiere nicht heran. „Wir hatten keinen Zugriff auf den Pass, somit keine Möglichkeit, ihn abzuschieben“, sagt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde.

„Dass der Senat es nicht schafft, binnen drei Jahren ein Reisedokument zu beschaffen, lässt Zweifel am politischen Willen des Senats aufkommen, nicht aufenthaltsberechtigte Straftäter abzuschieben“, sagt Gladiator. „Wenn es stimmt, dass die Person bis 2014 im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments war, ist es inakzeptabel, dass der Senat die seit Juni 2012 bestehende Ausweisung nicht vollzogen hat.“

Seite 13 Der Fall Abdourhamane M.