Hannover . Nachdem zwei Sicherungsverwahrte geflohen sind, müssen Ausgänge vier Wochen jetzt vorher angemeldet werden. Justizbeamte als Begleiter.

Ab Mittwoch gelten in Niedersachsen strengere Regeln für den Umgang mit den derzeit 44 Sicherungsverwahrten im Land. Zu Monatsbeginn verschärft das Justizministerium unter anderem die Vorschriften für Ausflüge außerhalb der Anstaltsmauern.

Demnach kann die Anstaltsleitung in Einzelfällen bei Aus- und Freigängen künftig bis zu zwei Justizangestellte als Begleiter anordnen. Bislang war ein Aufpasser das Maximum, dies ist - wie auch der Ausgang ohne jegliche Begleiter - aber auch weiterhin möglich. Darüber hinaus müssen nach Angaben des Ministeriums jegliche Aus- und Freigänge vom 1. April an mindestens vier Wochen vorher mit Angabe des Ausflugsziels angemeldet werden.

In Lingen und Hannover konnten Gefangene flüchten

Mit den schärferen Regeln reagierte das Ministerium auf zwei Zwischenfälle im vergangenen Jahr. Im Mai 2014 war zunächst ein Mann von einem Freigang aus der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Lingen nicht zurückgekehrt und hatte zudem ein 13-jähriges Mädchen schwer missbraucht. Der Mann wurde inzwischen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Im Oktober war auch in Hannover einem Sicherungsverwahrten die Flucht gelungen: Er entkam ausgerechnet beim Volksfest zum Tag der Deutschen Einheit mit Zehntausenden Besuchern. Seine Flucht konnte erst fünf Tage später beendet werden. In Göttingen wurde der Mann am 8. Oktober von der Polizei aufgegriffen.

2014 gab es 170.000 Ausgänge

Derzeit gibt es in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten 44 Sicherungsverwahrte. Die meisten davon leben in der eigens für sie errichteten Anstalt in Rosdorf im Landkreis Göttingen. Insgesamt hat es 2014 nach Angaben des Ministeriums mehr als 170.000 Aus- und Freigänge in Niedersachsen gegeben, dabei seien drei bekanntgewordene Straftaten verübt worden.

Freigänge stehen den Sicherungsverwahrte entsprechend des Gesetzes immer dann zu, wenn nicht die Gefahr schwerer Straftaten besteht. „Da die Sicherungsverwahrung mit dem Ziel zu vollstrecken ist, die Sicherungsverwahrung zu beenden, weil von dem Sicherungsverwahrten keine Gefahr schwerer Straftaten mehr ausgeht, ist dies auch konsequent“, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) kürzlich im Landtag in Hannover.