Neustadt.

Die ersten Wohnungen sind bezogen. Nach Monaten des Baustellenflairs dringt gedimmtes Licht aus den mit bunter Folie beklebten Fenstern des Kupferdiebehauses an der Caffamacherreihe. Das neue alte Gängeviertel lebt auf. Das „Jupi-Haus“ und die „Fabrique“ werden bald ebenso erwachen. Doch mit dem neuen Leben ist ein Streit zwischen den Aktivisten und der Stadt um den Zugang zum Gängeviertel entbrannt.

Es geht um die Fragen, wer im Gängeviertel wohnen darf und auf welchen Grundlagen das Leben im Gängeviertel fußt. Auslöser der Auseinandersetzung, die am Montag darin gipfelte, dass Vertreter des Gängeviertels und der Bezirk Mitte einen Planungsstopp für weitere Sanierungsarbeiten vereinbarten, sind die Mietverträge, die von der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) an die neuen Mieter ausgegeben wurden. Zum Ärger der Aktivisten enthalten die Verträge nicht die Verpflichtung, mit dem Einzug auch Anteile an der Gängeviertel-Genossenschaft erwerben zu müssen. „Die Genossenschaft aber und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel bilden die Grundlage für die Realisierung der Gängeviertel-Vision“, sagt Michael Ziehl, einer der drei Mitglieder des Gängeviertel-Vereins, die nun von ihren Vorstandsposten im Sanierungsbeirat zurückgetreten sind.

Ein alter Interessenkonfliktist neu entbrannt

Sie sehen in der aktuellen Entwicklung vor allem die mit der Stadt vereinbarte Selbstverwaltung des Künstlerviertels in Gefahr. Grundlage für die jetzt ausgegebenen Mietverträge sei ein Modernisierungsvertrag, den die Steg über die Köpfe der Gängeviertel-Aktivisten hinweg mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) abgeschlossen habe, sagt Michael Ziehl, von Genossenschaftsbindung sei darin keine Rede mehr. Damit ist ein alter Interessenkonflikt neu entbrannt: Die Aktivisten wollen das Gängeviertel ähnlich einer Wohnungsbaugenossenschaft mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau verwalten. Dies ist allerdings laut Stadt schon rechtlich gar nicht möglich. Denn: Der Gängeviertel-Verein könne gar nicht wie eine Wohnungsbaugenossenschaft auftreten, da ihr dafür das Wohnungseigentum fehle, schließlich gehört das Viertel der Stadt. Hinzu kommt: Öffentlich geförderter Wohnraum, wie er im Gängeviertel angeboten werden soll, dürfe nicht mit anderen Bindungen, hier also einer Genossenschaftsbindung, angeboten werden. Unter der Hand heißt es, die Gängeviertel-Aktivisten wollten mit der Genossenschaftsbindung nicht nur eine finanzielle Basis für die Entwicklung des Viertels legen, sondern auch kontrollieren, wer einziehen darf.