Mit Süßigkeiten und einem Handy-Guthaben erschlich er sich das Vertrauen des Kindes: Ein 69-Jähriger aus Hamburg kommt für zweieinhalb Jahre hinter Gitter, weil er eine Neunjährige missbraucht hat.

Hamburg. Ein 69-Jähriger aus Hamburg hat eine Schülerin bei der Nachhilfe sexuell missbraucht und muss dafür zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilte den Angeklagten am Donnerstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung.

Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts vermutlich im November 2012 bei der Hausaufgabenbetreuung in einer Schule im Stadtteil Billstedt an der damals Neunjährigen vergangen. Er war dort als Honorarkraft beschäftigt. „Die Mutter hat Ihnen das Kind in dem geschützten Rahmen anvertraut“, betonte die Vorsitzende Richterin.

Der Angeklagte – schmal, große Brille, wenige graue Haare – hatte den Vorwurf vor Gericht bestritten und erklärt, er habe „ein großväterliches Verhältnis“ zu dem Mädchen gehabt. „Ihre Angaben sind nicht glaubhaft“, erklärte die Richterin. Es sei erstaunlich, dass er glaube, es habe sich „alles im normalen Rahmen“ bewegt: „Das ist ein ganz unangemessenes Verhalten.“ Der 69-Jährige kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Der Mann habe die Schülerin vor dem sexuellen Übergriff schon länger gekannt, sagte die Richterin. Er habe an der Schule regelmäßig die Hausaufgaben beaufsichtigt. Dabei habe er auch Süßigkeiten verteilt und dem Mädchen Handy-Guthaben überlassen – „das Ganze, um das Kind anzufüttern“: „Sie haben eine Art Vertrauensverhältnis zu der Zeugin aufgebaut.“

Außerdem habe er der Neunjährigen eine SMS geschickt, in der „Ich hab dich lieb“ stand. Die Mutter des Opfers trat vor Gericht als Nebenklägerin auf. Sie kämpfte bei der Verlesung der Anklage mit den Tränen. Das Urteil hörte sich die Frau nicht mehr an. Im Gerichtssaal wurde ein Video mit der Vernehmung des Kindes gezeigt. Die Kleine habe den Vorfall ganz unbefangen geschildert, sagte die Richterin, es gebe keinerlei Widersprüche in der Aussage. Die Verteidigung hatte vergeblich ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Kindes gefordert.

Das Mädchen hatte sich nach Darstellung der Richterin nicht getraut, sich zu offenbaren. Die Mutter sei dem Angeklagten nur durch Zufall auf die Schliche gekommen: Sie habe das Handy-Guthaben bei ihrer Tochter bemerkt – und sie dazu befragt. Das Amtsgericht hatte die Öffentlichkeit gleich zum Auftakt des Prozesses ausgeschlossen, um den Angeklagten und das Mädchen zu schützen. Zuschauer und Medienvertreter durften erst beim Urteil wieder in den Gerichtssaal kommen.