Im Bezirk Nord darf vorerst nicht über den Bebauungsplan „Pergolenviertel abgestimmt werden, so das Oberverwaltungsgericht. Eine Initiative hatte ein Bürgerbegehren angemeldet, weil beim Bau der 1400 Wohnungen Kleingärten vernichtet werden würden. Als der Bezirk das für unzulässig erklärte, klagte die Initiative.