Amtsgericht verurteilte 38-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung. Die zwei Mitangeklagten kamen mit Freispruch und Geldstrafe davon.

Hamburg. Der Dieb des Störtebeker-Schädels muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte den 38 Jahre alte Mann am Freitag wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der zweite, ebenfalls wegen des Diebstahls Angeklagte im Alter von 50 Jahren wurde freigesprochen. Ein dritter, wegen Hehlerei beschuldigter Mann wurde wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt Zunächst hatte sich der Prozess am Freitag noch verzögert - der Hauptangeklagte Sven G. war auf dem Weg zum Gerichtsgebäude mit dem Auto verunglückt und in einer Schneewehe bei Geesthacht stecken geblieben. Der mutmaßliche Störtebeker-Dieb traf dann aber gegen Mittag im Strafjustizgebäude ein.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer für den Hauptangeklagten Sven G., 38, ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der zweite Angeklagte, 50, sollte nach Forderung des Staatsanwaltes für ein Jahr hinter Gitter. Da der Mann aber bereits umfangreich vorbestraft ist, könnte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der dritte Angeklagte, 40, soll nach Willen des Staatsanwaltes eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro à 200 Tagessätzen zahlen. Der Mann soll versucht haben, den Störtebeker-Schädel als Hehler zu verkaufen. Doch das Urteil fiel milder aus.

Vor fast drei Jahren sollen die beiden heute 38 und 50 Jahre alte Angeklagte den Totenkopf aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. Der Schädel, der dem berüchtigten Seeräuber Klaus Störtebeker zugeordnet wird, war nicht gesichert. Ein dritter, 40 Jahre alter Beschuldigter ist angeklagt, dass er den Kopf verkaufen wollte.

Der 40-Jährige kassierte die Belohnung von 5000 Euro, die das Museum für die Rückgabe des Totenkopfs ausgelobt hatte. Er und der 38-Jährige haben die Anklagevorwürfe zurückgewiesen, der 50-Jährige schwieg vor Gericht. Der 38-Jährige erklärte, er habe den Schädel von jemandem „zur Verwahrung“ bekommen; der angebliche Dieb habe sich seitdem nicht mehr bei ihm gemeldet. Er habe den Totenkopf auf einen Schrank gepackt – und gehofft, „das Ding nutzen zu können, um aus meiner depressiven Phase zu kommen“.

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der vor Gericht zweimal nicht auftauchte, für einen wichtigen Zeugen. Denn er soll vor einer Imbissbude im Schanzenviertel mit einem ihm unbekannten Mann ins Gespräch gekommen sein – und der soll dem Zeugen gesagt haben, dass der 50-jährige Angeklagte den Schädel besitze. „Guck mal, der hat den Schädel“, soll der Unbekannte erklärt haben, als der 50-Jährige zufällig vorbeilief.

Den Antrag der Verteidigung, die Herkunft des angeblichen Störtebeker-Schädels zu untersuchen, hatte das Gericht abgelehnt. Die Anwältin Leonore Gottschalk-Solger – sie vertritt den 40-Jährigen - hatte die Echtheit des Totenkopfs in Zweifel gezogen. Sie hatte argumentiert, der Schädel könnte auch von einem namenlosen Hingerichteten aus dem Mittelalter stammen. Störtebeker, der mit seinen Gefährten Nord- und Ostsee unsicher gemacht hatte, war um 1401 im Hafen der Hansestadt enthauptet worden.