Es gibt die Theorie auf der einen Seite: Im Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention wird eine gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten für Behinderte festgeschrieben und entsprechende Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zu den Sportstätten, als auch zu den Angeboten aufgezeigt.

Und es gibt die Praxis auf der anderen Seite: Dass es Behinderte und sozial Schwache in einer Gesellschaft, die Erfolg und Leistungsfähigkeit zum Leitbild erhebt, schwer haben. Dass sie ausgegrenzt und als Versager wahrgenommen werden.

Glücklicherweise gibt es inzwischen immer mehr Vereine und Gruppen, die genau das infrage stellen. Und die, anstatt zu trennen, zusammenführen. Angebote, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap gemeinsam Spaß haben.

Profitieren tun beide Seiten: Die einen lernen Toleranz und Rücksichtnahme. Und dass es im Sport nicht immer nur um Leistung geht, sondern auch um spielerische Bewegung und soziale Verantwortung. Die anderen erfahren, dass sie dazugehören und auf Augenhöhe mitmachen können, auch wenn sie anders sind.

(in Urlaubsvertretung für Sabine Tesche)

Ihre Hanna Kastendieck