Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Abstimmung über die Schulreform. Der Volksentscheid findet am 18. Juli statt.

Hamburg. Jeder abstimmungsberechtigte Hamburger bekommt die Dokumente ohne Antrag automatisch nach Hause geschickt - spätestens am 7. Juni sollten sie angekommen sein.

Zur Wahl steht zum einen die Vorlage der Volksinitiative "Wir wollen lernen", die sich für den Erhalt der weiterführenden Schulen ab der fünften Klasse einsetzt. Auf der anderen Seite steht die Vorlage der Hamburger Bürgerschaft, die sich einstimmig für die Schulreform und damit für ein gemeinsames Lernen in der Primarschule bis zur sechsten Klasse ausgesprochen hat. Der Volksentscheid findet am 18. Juli statt.

Grafik: Würden Sie für oder gegen die Senatspläne stimmen?

Wer ist überhaupt wahlberechtigt?

"Jeder Deutsche ab 18 Jahren, der seit mindestens drei Monaten in Hamburg lebt", so Asmus Rösler, Leiter der Landeswahlbehörde. Stichtag für alle Neu-Hamburger ist in diesem Fall also der 18. April 2010. Es handelt sich um rund 1,2 Millionen Menschen. Wer bis zum 7. Juni keine Wahlunterlagen bekommen hat, sollte sich an sein zuständiges Bezirksamt wenden.

Welche Unterlagen bekomme ich zugeschickt?

Einmal den Stimmzettel selbst, außerdem ein zehnseitiges Info-Heft, in dem die beiden Vorlagen noch einmal genau erklärt sind. Dort sind auch die Kontaktadressen der jeweiligen Antragsteller aufgeführt, um weitere Fragen zu den Vorlagen zu beantworten. Verzeichnet sind außerdem die Anschriften aller 201 Wahllokale, in denen man seinen Stimmzettel am 18. Juli auch persönlich in die Wahlurne werfen kann, sowie ein genauer Hinweis auf das Wahllokal, das dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. Zudem gibt es einen blauen und einen roten Briefumschlag sowie die Wahlbenachrichtigung selbst.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank bin, aber noch nicht abgestimmt habe?

"Die Wahl ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar", so Rösler. Das bedeutet: Wer krank wird, kann keine andere Person mit der Wahl beauftragen. Die Option ist in diesem Fall, die Briefwahlunterlagen im Krankenbett auszufüllen und dann verschlossen im roten Umschlag zum zuständigen Bezirksamt bringen zu lassen. Die Wahllokale nehmen die Briefwahlunterlagen nicht an. Eine nachträgliche Wahl ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Wie fülle ich den Stimmzettel gültig aus?

Was zunächst irritieren dürfte: Jeder Wähler hat zwei Stimmen und kann bei jeder der Vorlagen mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Ist auf einem Stimmzettel zweimal "Ja" oder "Nein" angekreuzt, ist er zwar nicht ungültig. Jedoch heben sich die beiden Stimmen damit gegeneinander auf. Möglich ist es auch, sein Kreuz nur bei einer der Vorlagen zu machen. Auch dann verliert der Wahlzettel nicht seine Gültigkeit. Ob die Kreuze mit Kugelschreiber, Füller oder Filzstift gemacht werden, ist egal. "Jedes Schreibgerät ist möglich", sagt Rösler.


Per Brief oder doch lieber der Gang ins Wahllokal?

Das ist natürlich jedem selbst überlassen. Jeder Briefwähler kann seinen Stimmzettel schon sofort losschicken und muss nicht bis zum 18. Juli warten. Dabei wird der Stimmzettel in den blauen Umschlag und dieser dann wiederum gemeinsam mit dem Wahlschein in den roten Umschlag gesteckt. Der Versand zum zuständigen Bezirksamt ist kostenlos, die Adresse steht schon auf dem Umschlag drauf. Der Brief muss dort spätestens am Sonntag, 18. Juli, um 18 Uhr eingegangen sein. Wer lieber in ein Wahllokal geht, kann das ab Abstimmungstag an insgesamt 201 Orten in der Hansestadt tun - ebenfalls bis spätestens 18 Uhr "Anders als bei der Bundestagswahl ist man bei dem Volksentscheid nicht auf einen Ort festgelegt" , sagt Asmus Rösler. "Niemand ist gezwungen, zu seinem nächstgelegenen Wahllokal zu gehen." Erfahrungsgemäß würden jedoch die meisten die Briefwahl bevorzugen. "Wir rechnen mit einem Rücklauf von rund 600 000 Briefen und dann noch einmal 100 000 Menschen, die in ein Wahllokal gehen werden", sagt Asmus Rösler.

Wie viele Stimmen braucht eine Vorlage, damit sie erfolgreich ist?

Zunächst muss mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten für jede der Vorlagen abstimmen, damit diese überhaupt ins Rennen gehen. Das sind 247 335 Jastimmen pro Variante. Erreicht nur eine der Vorlagen diese Anzahl, hat sie sozusagen automatisch gewonnen. Erreichen beide Vorlagen diese Mindestanforderung, zählt die Mehrheit. Schon eine Stimme Vorsprung reicht in diesem Fall für den Erfolg aus.

Erreicht keine der Vorlagen die Mindestanforderung, gilt nach wie vor die Entscheidung der Bürgerschaft vom 3. März 2010, die auch der Vorlage auf dem Wahlzettel entspricht. Das heißt, die Schulreform findet wie geplant statt.

Wann sind alle Wahlzettel ausgezählt?

"Wir hoffen, dass das vorläufige Ergebnis noch am Wahltag bis 23 Uhr vorliegt", sagt Asmus Rösler. Das bedeutet, dass alle Wahlhelfer rund 5 Stunden für die Auszählung brauchen. Erst um punkt 18 Uhr wird am Wahltag damit begonnen - auch die blauen Briefwahlumschläge werden erst ab dann geöffnet. Mehrere Tausend Wahlhelfer werden dafür im Einsatz sein - die meisten allerdings keine Ehrenämtler, sondern Beschäftigte aus der Verwaltung. Mit dem amtlichen Endergebnis rechnet Rösler dann am übernächsten Dienstag nach der Wahl.