Begründung: Der Junge könne nicht optimal betreut werden. Seine Mutter ist bitter enttäuscht.

Milan ist sechs Jahre alt, kommt im Sommer in die Schule und hat ein Downsyndrom. Er gehört zu den Kindern mit Behinderungen, für die laut Schulgesetz ab kommendem Schuljahr ein Rechtsanspruch für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule gilt.

"Wir haben uns im vergangenen Jahr mehrere Schulen angeguckt", sagt Franziska Kreutzmann (40), "und uns für die Schule Burgunderweg entschieden." Eine Integrative Regelschule, die schon Milans Schwester Jule (9) besucht. Trotzdem bekam die Familie aus Niendorf eine Absage. Begründung: Der Junge könne nicht optimal betreut werden. "Ich war bitter enttäuscht und fühlte mich völlig hilflos", sagt seine Mutter.

Der Fall zeigt, wie schwierig die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs ist. "Es gibt Ablehnungen beim ersten Anlauf", sagt der Geschäftsführer der Elterninitiative "Leben mit Behinderung", Martin Eckert. Nichtsdestotrotz sei das im Schulgesetz verankerte Recht auf Integration "ein großer Erfolg". "Allerdings sind wir nicht damit zufrieden, dass die Behörde sich so spät um die Umsetzung kümmert." Auch konkrete Zahlen, wie viele behinderte Kinder wo angemeldet sind, konnte die Behörde gestern noch nicht nennen. An den Schulen wächst derweil die Verunsicherung. Friedhelm Holst, Leiter der Schule Burgunderweg, wollte sich nicht zur Ablehnung von Milan äußern, sagt aber: "Der Rechtsanspruch kann nur nach den derzeitigen Möglichkeiten umgesetzt werden." Dazu müssten die baulichen Möglichkeiten geschaffen und Personal eingestellt werden.

Die Kreutzmanns haben Milan inzwischen in einer Integrationsklasse der Schule Moorflagen angemeldet. "Er soll ja auch kein Versuchskind werden", sagt Markus Kreutzmann (50).