Schulbehörde weist Vorwürfe der Reformgegner zurück. “Unterricht muss stattfinden“

Kurz nach dem Start des Volksentscheids zur Einführung der Primarschule brodelt es kräftig zwischen Befürwortern und Gegnern der Schulreform. Jüngstes Beispiel ist der Aufruf des "Jugendaktionsbündnisses zur Schulreform" zu einer großen Demonstration am 3. Juni. Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) habe den Schulen bislang keine klare Anweisung erteilt, den Schülern die Teilnahme an der Demonstration während der Unterrichtszeit zu untersagen, kritisierte Walter Scheuerl, der Sprecher der Volksinitiative "Wir wollen lernen", gestern und mutmaßte: "Gibt die Schulsenatorin Schülern frei, damit sie für die Primarschule demonstrieren?"

Die Schulbehörde widersprach prompt. "Der Unterricht muss stattfinden. Wenn Schüler nicht kommen, fehlen sie unentschuldigt", sagte die Sprecherin der Schulbehörde, Brigitte Köhnlein, und präsentierte einen Brief von Senatsdirektor Norbert Rosenboom an die Schulleitungen aller staatlichen allgemeinbildenden Schulen - mit gestrigem Datum. Köhnlein: "Es ist ja nicht die erste Demonstration. Die Regeln sind immer gleich."

Auch dem Vorwurf Scheuerls, die Schulbehörde könne den Gang der Schüler zur Demonstration als "Schüler-Vollversammlung" und damit als schulische Veranstaltung durchgehen lassen, schob die Schulbehörde einen Riegel vor. "Eine Vollversammlung findet in der Regel auf dem Schulgelände statt. Die Schule hat die Aufsichtspflicht, der sie mit den Mitteln genügen muss, die sich aus dem Alter der Schüler und den bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen ergeben."

Die Demonstration am 3. Juni ist zentraler Punkt der Unterstützer-Kampagne des Jugendaktionsbündnisses für die Schulreform, einem Zusammenschluss von Schülerkammer und den Jugendorganisationen von DGB, SPD, GAL und Linken. Erwartet werden mehrere Tausend Teilnehmer.