Die Staatsanwaltschaft kann nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Dann könnte der Sexualstraftäter entlassen werden.
Sexualstraftäter
Hamburg entlässt Jens B. aus Sicherungsverwahrung
Von abendblatt.de
Die Staatsanwaltschaft kann nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Dann könnte der Sexualstraftäter entlassen werden.
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