Rockstar Andy Scott hat den Plattenhändler Jörg Loose verklagt, nachdem der - unwissentlich - eine illegale Sweet-CD verkauft hatte.

Hamburg. Zum zweiten Verhandlungstermin am Hamburger Landgericht ist der Kläger eigens aus England angereist: Andy Scott, Gitarrist von The Sweet. In den 70er-Jahren feierte die Glamrock-Band mit Songs wie "Hellraiser" oder "Fox On The Run" große Erfolge. Mit einem Trolley im Schlepptau betritt der 60-Jährige den Gerichtssaal. Er sieht noch aus wie ein Rocker, mit seiner langen, blonden Mähne. Nur etwas schütter sind die Haare. Auch das Hemd spannt über dem Bauch.

Einen Fan hat Andy Scott definitiv verloren: Jörg Loose. Scott verklagte den Reutlinger Plattenhändler, nachdem der - unwissentlich - eine illegale Sweet-CD verkauft hatte und die Abmahnkosten seines Rechtsanwalts nicht zahlen wollte. Scott hatte sich die Wortmarken "Sweet" und "The Sweet" schützen lassen. CDs, die unter diesen Namen von Dritten veröffentlicht werden, seien illegal.

So eine CD, aufgenommen vom einstigen The-Sweet-Sänger Brian Connolly (+ 1997), hatte Jörg Loose auf einem Flohmarkt erstanden. "Sie sah echt aus, ist im Internet erhältlich. Woher sollte ich wissen, dass es sich um eine illegale CD handelt?", fragt Loose. Er habe sich nichts dabei gedacht, als er das Album für 3,99 Euro bei Amazon verkaufte.

Wenig später erhielt er vom Hamburger Rechtsanwalt Ulrich P. eine Abmahnung über 911,80 Euro. "Das ist doch Abzocke", sagt Loose. Er sei in eine Falle getappt. Unter falschem Namen habe P. die CD bei ihm bestellt, nur um ihn gleich abzumahnen. Loose ist nicht der Einzige: Rund 60 Händler habe er 2009 abgemahnt, sagt Ulrich. Nur die wenigsten hätten sich geweigert zu zahlen. Dass dies legal ist, machte das Gericht deutlich: Ulrich P. habe einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Der Star verlässt etwas ungnädig das Gericht, "wegen so etwas" sei er nach Hamburg gereist. Für Loose sind 911, 80 Euro viel Geld. Er werde nicht klein beigeben, sagt er. Der Rechtsstreit geht weiter.