Mal ließ die Studentin aus Wandsbek eine Prada-Handtasche mitgehen, mal eine Prada-Sonnenbrille mit geprägtem Lederbügel.

Hamburg. Für ihr Kindermädchen war das Feinste gerade gut genug: Waren Herr und Frau B. außer Haus, ging Mira R. auf Diebestour. Mal ließ die Studentin aus Wandsbek eine Prada-Handtasche (900 Euro) mitgehen, mal eine Prada-Sonnenbrille mit geprägtem Lederbügel (300 Euro), mal einen Montblanc-Füllfederhalter (600 Euro), mal eine Boss-Handtasche im Wert von 300 Euro. Dann unterlief der zierlichen Frau mit dem geschärften Blick für hochpreisige Couture jedoch ein fataler Fehler: Sie stahl ein goldenes Armband der Firma Stern im Wert von 14 000 Euro. Sie habe das Geschmeide irrtümlich für Modeschmuck gehalten, sagt die 23-Jährige, die sich gestern vor dem Amtsgericht Barmbek verantworten muss.

Der Diebstahl flog auf, als die Polizei Anfang März ihr Zimmer in der elterlichen Wohnung durchsuchte. Mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen wäre die Sache aus der Welt gewesen. Doch die Jurastudentin im fünften Semester, die sich auf Völker- und Seerecht spezialisieren will, legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein - um einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zu verhindern. "Das wäre ein Riesenhemmnis bei der Jobsuche", sagt ihr Verteidiger.

Zwei Jahre arbeitete sie für Familie B. Die Luxusgüter heimste sie nach und nach ein. "Es tut mir so leid. Ich habe mich bei der Familie entschuldigt. Sie hat mir verziehen", sagt Mira R. unter Tränen. Sie arbeite die Taten nun bei einer Therapeutin auf, befinde sich in einer "krisenhaften Situation".

"Sie haben das Vertrauen der Familie missbraucht", sagt die Richterin scharf, fällt aber mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro ein mildes Urteil. Haarscharf schrammt Mira R. an einer Vorstrafe vorbei. 200 Euro Taschengeld erhält sie monatlich von ihren Eltern. Für Prada, Boss und Co. bleibt da nicht viel übrig.