Alexander E. (42) hat seinen thailändischen Liebhaber Suttichai G. (31) um ein Haar getötet - weil er enttäuscht war und sich getäuscht fühlte.

Hamburg. Für einen Callboy hatte er alles aufgegeben: sein solides Leben, seine Karriere, seine Familie. Und doch hätte Alexander E. (42) seinen thailändischen Liebhaber Suttichai G. (31) um ein Haar getötet. Weil er enttäuscht war und sich getäuscht fühlte von dem Mann, dem er verfallen war. Am 11. Dezember 2008 stach der Rheinländer an der Barnerstraße (Ottensen) achtmal auf den "Escort-Boy" ein. G. überlebte nur dank einer Notoperation.

Vor dem Urteil am Donnerstag gab es gestern die Plädoyers. Der Antrag der Staatsanwältin: zehneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung. Während die Nebenklage auf versuchten Mord plädierte, forderte die Verteidigung, E. wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Mitte Juli 2007 trifft Alexander E. den Thailänder in einem Männerbordell zum ersten Mal. Danach ist alles anders: Der brave Familienvater und Manager verlässt für G. Frau und Kind. Er träumt von der großen Liebe, G. vom großen Geld: Fast 150.000 Euro investiert E. in die Affäre. Am Ende räumt er sogar das Konto seines Sohnes leer, um den Liebhaber bei Laune zu halten.

Das Drama nimmt seinen Lauf, als sich G. von ihm trennt. E. soll ihn kurz danach vergewaltigt haben - ein Vorwurf, den der Angeklagte stets energisch bestritten hat. "Wir wollten beide Sex." Nach einer Messer-Attacke, die glimpflich für G. ausgeht, sticht E. den Ex-Geliebten am 11. Dezember nieder. "Ich wollte ihn nicht töten", sagte E. vor Gericht. "Ich wollte eine Aussprache." Er habe jedoch keine Erinnerung an die Tat. Wenige Tage darauf schlich er sich als "Psychologe aus Würzburg" in die Klinik, "um sich zu stellen". Da lag G. aber schon nicht mehr auf der Station.

Die Nebenklage ist indes überzeugt: Es war ein Mordversuch, den E. im Krankenhaus vollenden wollte. Die Tat in Ottensen habe er nur unterbrochen, weil Zeugen aufkreuzten. "Niedrige Beweggründe" hätten ihn getrieben. Sein Opfer, das unter den Folgen der Tat leide, fordert 32 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Verteidiger wies den Mord- und Vergewaltigungsvorwurf zurück. Zudem seien wichtige Beweismittel nicht gesichtet und Zeugenaussagen kritiklos übernommen worden. Sein Mandant denke bereits an ein Leben nach dem Gefängnis. "Er will wieder in seine Firma zurück."