Die wegen Totschlags an einer Rentnerin aus Blankenese in einem Maisfeld im Alten Land angeklagte 51-Jährige ist nach Ansicht der Verteidigung nicht schuldig.

"Diese Anschuldigungen sind nicht haltbar", sagte die Anwältin Katrin Bartels am Donnerstag vor dem Landgericht Stade. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe nicht bestätigt. Sie forderte eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Die Angeklagte hatte zwar vor Gericht gestanden, die 75 Jahre alte Erbin einer Hamburger Kaffeedynastie erwürgt zu haben. Sie will aber im Auftrag des Opfers gehandelt haben. Die alte Frau habe sie wiederholt gebeten, ihr beim Sterben zu helfen.

Es handele sich eindeutig nicht um Totschlag, sondern um Tötung auf Verlangen, sagte Bartels. "Es war alles mit dem Opfer abgesprochen."

Nach Ansicht der Staatsanwältin tötete die Angeklagte ihr Opfer nicht aus Mitleid, sondern aus Kränkung und Wut. Die 75-Jährige habe ihre Meinung geändert und das Glas absichtlich fallen lassen. Dafür spreche auch die Art, wie sie zu Tode kam. Es habe fünf bis zehn Minuten gedauert, bis die Frau erstickt sei. Einen solch qualvollen Tod habe sie sich sicherlich nicht gewünscht. Sie forderte sieben Jahre Haft. Die Kammer will das Urteil nächsten Freitag verkünden.