Hamburg. Im September lag die 63-jährige Frau leblos in ihrer Harburger Wohnung, nun beginnt der Prozess. Richterin gibt den Beteiligten Aufgaben.

Seit Mittwoch muss sich ein 39 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag. Dem Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr seine eigene Mutter getötet zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 26. September 2023 die 63-Jährige im Hamburger Stadtteil Harburg erwürgt haben. Der Tat soll ein Streit zwischen Mutter und Sohn vorausgegangen sein.

Totschlag? Obduktion ergibt Hinweise auf mehrfache Gewalteinwirkung

Am frühen Morgen jenes Herbsttages hatte der Angeklagte die Rettungskräfte verständigt, wie die Polizei seinerzeit mitteilte. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Bei einer Obduktion der Leiche ergaben sich Hinweise auf mehrfache Gewalteinwirkung. Daraufhin hatte die Polizei zwei Tage später den Sohn in seiner Wohnung im Stadtteil Barmbek-Süd festgenommen.

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Zum Prozessauftakt im Hamburger Strafjustizgebäude: Nach Verlesung der Anklage kündigte der Verteidiger des 39-Jährigen an, dass sich sein Mandant zu dem Vorwurf äußern werde. Geplant ist die Aussage für den nächsten Verhandlungstag am Dienstag nach Ostern (2. April). Der Verteidiger Matthias Domsch verwies in diesem Zusammenhang auf eine Mitteilung der Untersuchungshaftanstalt zu gesundheitlichen Problemen des Angeklagten.

Ehemann der Getöteten besitzt Aufnahmen einer Überwachungskamera

Der Ehemann der getöteten Frau tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas hatte er Zugang zu einer Überwachungskamera in der Wohnung der 63-Jährigen. Offenbar machte die Kamera in der Tatnacht Aufnahmen.

Der Nebenkläger verfügt über diese Aufnahmen, dem Gericht liegen sie bisher aber nicht vor. Die Richterin bat die Anwältin des Nebenklägers, er möge dem Gericht die Aufnahmen zur Verfügung stellen.

Landgericht Hamburg: Vier weitere Verhandlungstage bis 16. April

Das Gericht erließ eine Anordnung, dass die Prozessbeteiligten mehrere Dokumente selbst lesen sollen. Darunter ist nach Angaben der Richterin eine Notiz über das Gespräch zwischen einem Kripobeamten und dem Arbeitgeber der Verstorbenen. In diesem Gespräch sei es um die Frage gegangen, ob die 63-Jährige am Tag vor ihrem Tod ein aggressives oder auffälliges Verhalten gezeigt habe. Bis zum 16. April hat das Landgericht Hamburg vier weitere Verhandlungstage angesetzt.