Harburg. Eigentümer fordert höheren Preis von der Stadt und schlägt Rechtsweg ein. Was jetzt noch ein langes Gerichtsverfahren verhindern kann.

Der Verkauf des ehemaligen Karstadt-Gebäudes an die Stadt verzögert sich. Nachdem die Stadt aufgrund eines per Gutachter ermittelten Verkehrswerts ein Preislimit gesetzt hatte, war der Eigentümer nicht bereit, zu diesem Preis zu verkaufen und hat Rechtsmittel gegen den Verkauf eingelegt. Nun gibt es einen zweiten Anlauf. Sollte dieser scheitern, droht ein jahrelanges Gerichtsverfahren, das weitere Entwicklungen auf dem 7000 Quadratmeter großen Areal blockiert.

Am 22. September hatte die Finanzbehörde mitgeteilt, ihr Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) habe in Abstimmung mit dem Bezirk Harburg und der Stadtentwicklungsbehörde das Vorkaufsrecht für die Immobilie ausgeübt und damit den Weiterverkauf des Karstadt-Komplexes gestoppt. Während der Eigentümer mit dem Bezirk über Optionen zur Nach- und Zwischennutzung des Objekts sprach, hatte dieser parallel die Immobilie an einen unbekannten Käufer aus Israel veräußert. Daraufhin zog der LIG die Notbremse.

Karstadt Harburg: Leerstand an einem zentralen Ort der Innenstadt

Der Verkauf an den israelischen Investor kam nicht zustande. Stattdessen ist die Stadt am Zuge. Sie kann ein Vorkaufsrecht ausüben, weil das Karstadt-Gebäude im Bereich des Schippsee-Quartiers liegt, das gerade städtebaulich entwickelt werden soll. Der Verkauf an einen ausländischen Investor hätte die Entwicklung des prominenten Standorts in der Harburger Innenstadt erschwert.

Das leerstehende Karstadt-Gebäude im November 2023: Am ehemaligen Eingang Harburger Ring hat sich eine kleine
Das leerstehende Karstadt-Gebäude im November 2023: Am ehemaligen Eingang Harburger Ring hat sich eine kleine "Außengastronomie" vom Imbiss Fat Bro's entwickelt. © Angelika Hillmer | Angelika Hillmer

„Kurzfristig bewahren wir Harburg vor Unsicherheit und Leerstand“, hatte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein im September gesagt. „Mittel- und langfristig spielt das Grundstück als Bindeglied zwischen dem Harburger Binnenhafen und dem neugestalteten Herbert-und-Greta-Wehner-Platz eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung der Harburger Innenstadt – hin zu einem attraktiven, gemischten Quartier mit neuen Wohnungen, Gewerbe und Einzelhandel“.

Abriss oder Umbau des Gebäudes? Harburg ringt um Konzepte

Über diese Entwicklung wird seit der Bekanntgabe der Karstadt-Schließung zum 1. Juli 2023 diskutiert. Zunächst war vom Abriss des Gebäudes die Rede. Beim Innenstadtforum Harburg kamen Ideen auf, wie das bestehende Gebäude sinnvoll genutzt werden könnte. Im Erdgeschoss könnten sich öffentliche Einrichtungen wie Technische Universität, Bücherhalle, Volkshochschule präsentieren. Auch ein Laden-in-Laden-Konzept sei denkbar. Die Forumsteilnehmer sahen in dem Gebäude eine „Impulsgeberfunktion“ zur weiteren Belebung der Innenstadt.

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Die Impulse werden angesichts des ins Stocken geratenen Verkaufs noch auf sich warten lassen. Der LIG sei weiter mit dem Eigentümer im Gespräch, lasse derzeit das Verkehrswert-Gutachten mit einer verbesserten Datengrundlage überarbeiten, bestätigt ein LIG-Sprecher entsprechende Aussagen, die im Stadtentwicklungsausschuss am Montagabend getroffen wurden.

Harburgs nördliche Innenstadt mit Karstadt-Areal wird neu entwickelt

„Es wird eine Einigung angestrebt, damit es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt“, sagte Birgit Lohmann von der Stadtentwicklungsbehörde in ihrem Referat zur geplanten „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme östlicher Binnenhafen und nördliche Harburger Innenstadt“, die das Schippsee-Quartier mit dem Karstadt-Areal einbezieht. Sollten sich die Vertragspartner nicht einigen, müsste gerichtlich entschieden werden. Ein Gerichtsverfahren würde üblicherweise mehrere Jahre dauern.

Ausschussmitglied Viktoria Isabell Ehlers (FDP) fordert, das ganze Vorhaben abzublasen: „Wir müssen Harburg zusammen mit den Eigentümern entwickeln, anstatt durch Eingriffe und Enteignungen Investoren zu verschrecken“, sagt sie. „Der Senat und der Bezirk sollten die Ausübung des Vorkaufsrechts rückgängig machen und den privaten Kaufvertrag bestehen lassen.“