Studenten durften an der Nöldekestraße nicht untergebracht werden. Für vorübergehende Unterbringung und soziale Anlagen gelten andere Kriterien im bauordnungsrechtlichen Sinne, sagt das Bezirksamt.
(zv)
Studenten durften an der Nöldekestraße nicht untergebracht werden. Für vorübergehende Unterbringung und soziale Anlagen gelten andere Kriterien im bauordnungsrechtlichen Sinne, sagt das Bezirksamt.
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