Jugendhilfeausschuss empfiehlt ein Festhalten an Schul-Projekt. Finanzierung noch nicht gesichert

Winsen . Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harburg hat die Rahmenbedingungen für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Jahren 2015 und 2016 einstimmig empfohlen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises, der Städte Buchholz und Winsen sowie den Samtgemeinden Hanstedt und Elbmarsch hat die Eckpunkte für die künftige Finanzierung der Schulsozialarbeit erarbeitet, die Detailplanung muss noch folgen.

Hintergrund ist, dass der Landkreis die Schulsozialarbeit bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung finanziert hat und diese Förderung jetzt ausläuft. Die niedersächsiche Landesregierung hat sich bisher noch nicht eindeutig dazu bekannt, die Schulsozialarbeit und vor allem deren Finanzierung zu übernehmen. Deswegen hatten CDU und WG im April beantragt, dass die Kreisverwaltung eine Übergangslösung erarbeiten solle.

Diese wurde in der vergangenen Woche zunächst allen Bürgermeistern und anschließend dem Ausschuss vorgestellt. Kernpunkt ist, dass pro Grundschule eine halbe Sozialarbeiterstelle finanziert wird und die Kosten hierfür der Landkreis und die Kommune jeweils zur Hälfte übernehmen. Pro Schule sind dies 27.640 Euro, die durch zwei geteilt werden.

Die Förderung können auch die Gymnasien Hittfeld und Albert-Einstein-Gymnasium Buchholz sowie die drei Integrierten Gesamtschulen beantragen, weil diese Schulen auch bisher davon Gebrauch gemacht hatten. Dagegen werden die Oberschulen und Hauptschulen nicht vom Landkreis gefördert, weil diese ihre Zuwendungen für Schulsozialarbeit vom Land unter dem Gesichtspunkt „Berufsorientierung und Berufsbildung“ erhalten. Für die 46 Grundschulen im Kreis ergibt sich somit ein Finanzierungsbedarf von rund 1,3 Millionen Euro, für die genannten weiterführenden Schulen kämen noch 130.000 Euro hinzu.

Details werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet, im November wird beraten

Diese Rahmenbedingungen sollen nun im Juli dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt werden. Die Details werden in der Arbeitsgruppe erarbeitet, wobei die Einwände und Anregungen aus den Fraktionen und auch den Schulleitern einfließen sollen. Über die neue Version wird dann erst im November im Ausschuss beraten.