Junge Existenzgründerin aus Ramelsloh gewinnt langen Rechtsstreit gegen den großen Herrenausstatter Anson’s

Ramelsloh. Eigentlich hat Ramona Bellmann es besonders gut gemacht. Existenzgründer begehen nicht selten den Fehler, auf den Eintrag ihrer Marke zu verzichten. Die Designerin und Schneiderin von Braut- und Abendkleidern jedenfalls hat sich ihre Modemarke „mona berg“ schützen lassen. Genau das aber machte Patentanwälte der Herrenmodeunternehmens Anson’s, nach eigenen Angaben Deutschlands größter Spezialist für Herrenbekleidung, auf die 27 Jahre alte Existenzgründerin in Ramelsloh aufmerksam. Sie behaupten, dass Kunden die neue junge Marke nicht von dem Anson’s-Modelabel „Christian Berg“ unterscheiden könnten. Käufer könnten „mona berg“ für die Frauenkollektion des Labels „Christian Berg“ halten. Deshalb müsse die Modeschöpferin auf ihren Markennamen verzichten.

Ramona Bellmann setzte sich mit Hilfe der Rostocker Patentanwaltskanzlei Schnick & Garrels zur Wehr – mit Erfolg: Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat jetzt zugunsten der Existenzgründerin entschieden und den Widerspruch der Anson’s Herrenhaus KG zurückgewiesen. Die Bundesoberbehörde sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Modemarken. Dass beide Marken den Wortbestandteil „Berg“ enthalten, sei nicht entscheidend, weil ihm keine alleinige prägende Bedeutung zukomme. Vielmehr sei der Vorname als Markenbestandteil von entscheidender Bedeutung, weil er verantwortlich dafür sei, dass das Wort „Berg“ nicht mit seiner Bedeutung „größere Erhebung im Gelände“ in Verbindung gebracht werde.

„Die zu vergleichenden Zeichen weichen jedoch in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck derart voneinander ab, dass die Verwechslungsgefahr auch unter Einbeziehung teilweise vorhandener Warenidentität (...) insgesamt zu verneinen ist“, heißt es etwa umständlich in dem Beschluss des Patentamtes. Nach Ansicht der Markenschützer unterscheiden sich die beiden Modemarken so weit voneinander, dass Ramona Bellmann das Label, auf dem sie ihr Geschäft aufgebaut hat, weiter nutzen darf.

Ramona Bellmann hat sich im Oktober 2011 mit dem Label „mona berg“ selbstständig gemacht. Damals trug sie noch ihren Mädchennamen Scharfenberg. Ihr Markenname setzt sich aus den Namensbestandteilen „mona“ (aus Ramona) und „berg“ (aus Scharfenberg) zusammen.

Für die Existenzgründerin hätte der Verzicht auf den Namen ihres Modelabels eine Katastrophe bedeutet. Mehr als zwei Jahre Marketing des jungen Unternehmens wären hinfällig geworden.

Die Designerin und Schneiderin hat ihr Label auf Fachmessen bekannt gemacht. Vor allem aber die Empfehlungen von Kundinnen bringen der Schneiderei in dem kleinen Dorf Ramelsloh neue Aufträge. Erinnerungsstütze ist das mit einem Swarovski-Stein verzierte Label mit dem Schriftzug „mona berg“, das in den maßgefertigten Kleidern eingenäht ist. „Wenn man Bräute in Hamburg fragt, ist ‚mona berg‘ bekannt“, sagt Ramona Bellmann. Ihre Auszubildende Stefanie Lubetzky hat den Erfolg des Marketings unkonventionell überprüft. Die 21-Jährige hat sich einen Bauchladen mit Schleiern und Strumpfbändern umgeschnallt und sich bei Junggesellinnenabschieden auf der Hamburger Reeperbahn unter die jungen Bräute gemischt.

Kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist erreichte Ramona Bellmann im Sommer 2012 das Schreiben, dass Patentanwälte den Markennamen „mona berg“ vor dem Patent- und Markenamt anfechten. Beinahe 19 Monate hat der Markenstreit gedauert. „Es war eine große Belastung“, sagt die Existenzgründerin. Die Unklarheit über die Zukunft des eigenen Markennamens habe sie in ihrer Geschäftsausführung beeinträchtigt. Sie fragte sich, ob sie noch Labels und Kleidersäcke mit ihrer Wort- und Bildmarke bedrucken lassen solle.

Letztlich ist es Ramona Bellmann gelungen, die Unterschiede zwischen ihrer Marke und dem Label Christian Berg deutlich zu machen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass „Mona Berg“ in Handarbeit gefertigt wird, während die Anson’s-Marke in großem Stil produziert wird. Bestandteil der Marke „mona berg“ ist ein auch ein sogenanntes Ikon (Bildzeichen), das ein Brautkleid zeigt. Bei „Christian Berg“ handelt es sich um eine reine Textmarke.

Dass Goliath zum Schutz der teuer aufgebauten Marke auch gegen David vorgeht, ist keine Seltenheit. Im Jahr 2011 geriet der Technologiekonzern Apple in die Schlagzeilen, weil der Gigant einen Markenrechtsstreit gegen das Bonner Café Liebeskind begann. Denn das Logo der Cafébesitzerin ist ein roter Apfel mit einem Kindergesicht.

Die Anson’s Herrenhaus KG habe zum Schutz seiner bekannten Marke und zur Vermeidung einer Irreführung dem Verbraucher gegenüber das Widerspruchsverfahren im Zuge der Markenanmeldung von „mona berg“ eingeleitet, teilte das Unternehmen dem Abendblatt mit. Das sei ein standardmäßiges Verfahren. Immerhin vertreibe Anson’s die Marke „Christian Berg“ in seinen 21 Läden in Deutschland sowie in allen Verkaufshäusern des Modeunternehmens Peek & Cloppenburg und anderen Einzelhändlern in Deutschland und Europa. Deshalb sei der Schutz der Marke so wichtig.

Gegenstand eines Markenrechtsstreits wurde sogar der Revolutionsspruch von 1989 „Wir sind das Volk“. Die Stadt Leipzig setzte sich erfolgreich gegen zwei Männer aus Norderstedt durch, die sich den Spruch mit dem Zusatz WSDV markenrechtlich schützen lassen wollten.