Man muss sich das einmal in der Praxis vorstellen.

Ein Kind spielt in der Kindertagesstätte den ganzen Vormittag lang mit seinen Kumpanen, tollt, klettert, rennt herum. Dann, wenn der Magen nach all dem Toben zu grummeln beginnt, darf es nicht mit seinen Freunden am Mittagstisch sitzen, sondern muss von Mutti oder Vati abgeholt werden, weil seine Eltern nicht die Essensgebühr gezahlt haben.

Nichts anderes besagt der neue Passus in der Benutzungssatzung für Kindertagesstätten in Hollenstedt, die den möglichen Ausschluss von Kindern regelt. Übersetzt heißt das für das Kind: Raus! Ausgeschlossen zu werden und so Gefahr zu laufen, zum Außenseiter zu werden, ist so ziemlich die schlimmste Erfahrung, die ein Kind machen kann. Noch dazu kann man davon ausgehen, dass das Kind auch in der Obhut seiner Eltern nicht satt wird.

Die Zwangsmaßnahme trifft also am Ende eben nicht die Eltern, sondern das Kind. Sicher: Die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu einem Ausschluss kommt, ist gering. Dennoch geht es hier um das Signal, das die Samtgemeinde aussendet. Dass sie Kinder dazu benutzt, um zu ihrem Recht und Geld zu kommen.

Dabei geht es hier nicht einmal um eine hohe Summe, die der Samtgemeinde verloren geht. Warum zeigt sich die Hollenstedter Verwaltung nicht von ihrer sozialen Seite und erlässt den mittellosen Eltern die Gebühren? Und warum hat eigentlich allein die Grünen-Fraktion ein Problem mit der neuen Regel?