Hamburg, Dresden, Köln, Berlin. Die Liste der Städte, die im Zweiten Weltkrieg durch Luftangriffe großflächig zerstört wurden, ist lang. Historische Bausubstanz ging vielerorts unwiederbringlich in Flammen auf. Umso mehr erfreuen sich die Deutschen und mit ihnen viele Gäste aus dem Ausland heutzutage an jenen Orten, die weitgehend vom Bombenhagel verschont blieben. An Schmuckstücken wie der Lüneburger Altstadt, die gerade in der dunklen Jahreszeit so viel Behaglichkeit ausstrahlt.

Mal abgesehen davon, dass es grundsätzlich ein erstrebenswertes Ansinnen ist, kulturhistorisch relevante Gebäude zu schützen, sind diese längst zu einem erheblichen Wirtschaftsfaktor geworden. Auch aus diesem Grund verwundert es also nicht, wenn Behörden Veränderungen an jenen Aushängeschildern mit Verweis auf den Denkmalschutz kritisch gegenüberstehen. Ein Freifahrtschein für eine Verhinderungspolitik ist dies allerdings nicht.

Schließlich gibt es auch noch andere Ziele, die im Interesse der Allgemeinheit sind - zum Beispiel den Umweltschutz und die dafür zwingenden Maßnahmen zur Energieeinsparung. Wenn ein Besitzer wie im konkreten Fall in Lüneburg sein Haus entsprechend sanieren möchte, sollte dieses Ansinnen zunächst einmal wohlwollend beurteilt und dann mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Dafür braucht es allerdings keine juristischen Präzedenzfälle, sondern Fingerspitzengefühl und Kompromissbereitschaft.