Ratsmitglied Joachim Franke (Grüne) hat die Gemeindeverwaltung aufgefordert, mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Gewerbegebiets zu prüfen.

Mienenbüttel. Die Grünen in Neu Wulmstorf halten es für möglich, dass nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Bau der Norddeutschen Erdgasleitung Teile des Bebauungsplans für den 80 Hektar großen "LogPark Hamburg" in Mienenbüttel rechtswidrig sind.

Vorhandene und geplante Gebäude lägen zu dicht an der Ethylen-Pipeline in dem Logistikpark.

Das Neu Wulmstorfer Ratsmitglied Joachim Franke (Grüne) hat deshalb die Gemeindeverwaltung aufgefordert, mögliche Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die Entwicklung des Gewerbegebiets an der Autobahn 1 zu prüfen.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 29. Juni einen vorläufigen Baustopp für ein Teilstück der Norddeutschen Erdgasleitung beschlossen. Die Richter halten den vorgesehenen zehn Meter breiten Schutzstreifen zwischen Erdgasleitung und bebautem Gelände für deutlich zu gering. Neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den Risiken des Gastransports in Pipelines seien nicht berücksichtigt worden. Das Gericht nennt einen 350-Meter-Abstand als Orientierungswert für die Planung.

Die Grünen meinen, das Urteil lasse sich auf das Gewerbegebiet Mienenbüttel übertragen. Dort verlaufe eine Pipeline "mit hochexplosivem Ethylen" in unmittelbarer Nähe zu bebautem oder noch zu bebauendem Gelände. Tausende zu erwartende Besucher der Raststätte und des McDonald's-Restaurants sowie mehrere Arbeitsplätze, so die Grünen weiter, würden täglich innerhalb des Gefährdungsradius von 350 Metern liegen.