Harburg. Ab dem 28. Dezember werden "Einheitliche Ansprechpartner" in öffentlichen Einrichtungen in- und ausländische Dienstleister beraten - also zum Beispiel deutsche Bäcker, Friseure oder Gastwirte, die im europäischen Ausland ein Geschäft eröffnen möchten sowie ausländische Dienstleister aus der EU, die sich in Deutschland niederlassen wollen.

Schon im Dezember 2006 war die sogenannte Europäische Dienstleistungsrichtlinie in Kraft getreten. Das Ziel der Richtlinie: den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und Hindernisse abbauen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner sollen Dienstleistern in Zukunft helfen, alle behördlichen Verfahren, Formalitäten und Anfragen abzuwickeln.

Im Land Niedersachsen wird es jeweils einen Ansprechpartner bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbstständigen Städten und beim Wirtschaftsministerium geben. Der Einheitliche Ansprechpartner beim Landkreis Harburg heißt Helfried Huch. Er wird unter der Telefonnummer 04171-693185 zu erreichen sein.