Harburg. Der Zoff um die Bebauung an der Elfenwiese geht in eine neue Runde. Bereits seit einigen Jahren setzt sich die Bürgerinitiative "Rettet die Elfenwiese" für den Erhalt der Grünfläche ein, will das idyllische Grün erhalten und scheut auch vor einem Bürgerentscheid nicht zurück. Wie berichtet, gab es Unstimmigkeiten mit der Bezirksverwaltung. Die Auseinandersetzung, ob ein Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist, zog sich sogar durch Gerichtsinstanzen. Jüngst stimmte allerdings das Oberverwaltungsgericht der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu, und die Bezirksverwaltung leitete nun das Verfahren ein.

Demnach ist innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen, und 100 000 Harburger Wahlberechtigte müssen über dieses Thema abstimmen. Wenn nicht vorher die Bezirksversammlung eingreift und sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten dem Bürgerbegehren anschließt oder mit den Initiatoren eine einvernehmliche Vereinbarung trifft. Denkbar wäre auch, dass der Senat das Thema Elfenwiese zur Chefsache macht und eine Entscheidung trifft.

Allerdings hält der Amtsschimmel für die betroffenen Bürger noch ganz andere Überraschungen bereit. "Selbst, wenn es zur Abstimmung kommt und die Harburger an die Urnen müssen, ist nicht sicher, ob dem Begehr gefolgt werden kann", so Ralf Dieter Fischer, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung. Denn ausgerechnet erst im Nachgang müsste der Bezirk prüfen, ob den Forderungen rechtlich überhaupt gefolgt werden kann. Denn längst wurde auf Senatsebene beschlossen, dass das Areal bebaut werden soll. Die Alternative: Die Bezirksversammlung könnte dann den Bürgerentscheid rückgängig machen - und führt in diesem Fall die Möglichkeit dieses Instruments ad absurdum. "Es ist den Menschen schwer verständlich zu machen, dass die Rechtmäßigkeit erst geprüft wird, wenn der Bürgerentscheid schon durchgeführt wurde", so Fischer. Der Jurist befürchtet zudem, dass der Senat schon vor dem Abstimmungsverfahren von seinem Evozierungsrecht Gebrauch macht und alte Bebauungspläne realisiert. "Dann haben wir keine Möglichkeit mehr, einzuschreiten und unsere eigenen Vorstellungen einzubringen."

Eine konfuse Situation, die sich ebenfalls in anderen Bezirken abzeichnet. So auch in Altona. Dort stimmten Bürger für den Erhalt eines Wäldchens. Doch liegt für dieses Areal eine Baugenehmigung für den Bauverein der Elbgemeinden vor. Entweder stimmt nun der Bezirk dem Bürgerbegehr zu und entzieht dem Bauverein die Genehmigung, riskiert allerdings damit eine hohe Entschädigungszahlung - oder er ignoriert die Forderung der Menschen. Fischer: "Eine untragbare Situation, in die der Gesetzgeber Bürger, Verwaltung und Politik hineinschlingern lässt." Und teuer ist es noch dazu. In Harburg würde ein Bürgerentscheid etwa 200 000 Euro kosten. "Geld, das völlig unsinnig ausgegeben wird", so Fischer.