Die Übergabe des Hafengeländes an den Bezirk verschiebt sich. Verwaltung will neue Aufgaben und Ausgaben genau prüfen.

Harburg. Ursprünglich sollte der Harburger Binnenhafen zum Jahreswechsel aus dem Gebiet des Hamburger Hafens entlassen und die Zuständigkeit von Hamburg Port Authority (HPA) auf den Bezirk Harburg übertragen werden. Das ganze Vorhaben, an dem auch die Verabschiedung des Bebauungsplans "Harburg 67/Heimfeld 46" mit Bebauung der Schloßinsel (Stadthäuser, Mehrfamilienhäuser - 220 Wohneinheiten) hängt, verzögert sich wohl bis Mitte 2010.

Noch immer sind Zuständigkeiten und Finanzfragen nicht geklärt. Dabei geht es unter anderem um den Betrieb der Hafenschleuse, des Schöpfwerks und der Kaianlagen. Das Bezirksamt soll übernehmen. Doch das Rathaus hat dafür weder das Personal noch das Geld. Baudezernent Jörg Heinrich Penner: "Wir werden in den Detailfragen sicherlich eine Lösung finden, aber noch sind wir nicht so weit." Rolf Buhs, Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses, erinnert an einen Antrag vom Januar 2006, in dem es bereits um Klärung dieser Fragen ging. Buhs: "Wir haben bis heute keine Antwort".

HPA-Sprecherin Karin Lengenfelder teilt mit, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) derzeit in Abstimmung mit HPA eine Senatsdrucksache vorbereitet, in der alle Formalitäten zur Übertragung des Binnenhafengebiets an Harburg festgehalten werden. Wirksam werde der Vorgang durch Beschluss der Bürgerschaft. BWA-Sprecher Michael Ahrens erklärt, dass sich der gesamte Themenkomplex noch in der Überprüfung befindet.

Weil in der Zwischenzeit schon der eine oder andere Bauantrag gestellt werden könnte, bereiten der Stadtplanungsausschuss und die Bezirksversammlung eine Vorweg-Genehmigungsreife des Bebauungsplans vor. Das Ganze wird Thema des Stadtplanungsausschusses am Donnerstag kommender Woche, 12. November. Für die Genehmigung eingereichter Bauanträge wäre in der Übergangszeit HPA zuständig.

Die vom Senat 1995 beschlossene Entwicklungsplanung für den Binnenhafen und die Fortschreibung 2003 (Wachsende Stadt/Sprung über die Elbe/Vorzeigeprojekte der Internationalen Bauausstellung 2013) kommen wegen komplizierter Zuständigkeiten schleppender voran als erwartet. HPA, Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA), Finanzbehörde und Bezirksamt sind sich in den Fragen von Personal und Bezahlung lange noch nicht einig. Von Besteller-Prinzip ist die Rede: Wer bestellt, muss bezahlen. Bislang waren im Binnenhafen beispielsweise die Brücken und Gewässer im Eigentum von HPA. Die Kanäle wiederum gehören der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und werden wie die Straßen im Binnenhafen (sie sind Eigentum der Finanzbehörde) von HPA unterhalten. Auch das sogenannte Karnapp-Wehr ist Eigentum der BSU und wird von HPA unterhalten. Der bei der BSU angesiedelte "Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer" ist im Gespräch, alle technischen Bauwerke zu übernehmen. Schleuse, Schöpfwerk und Hochwasserschutz waren bislang BSU-Angelegenheit. Und HPA wird nach Einschätzung von Karin Lengenfelder voraussichtlich ihre "Wasserpolizeilichen Hoheitsaufgaben" (Hafenamt) behalten, um die Schifffahrt im Harburger Binnenhafen weiter zu gewährleisten. Auch die Peilung der Gewässertiefe und das Ausbaggern des Fahrwassers dürften dazu gehören. Bei allen Dienstleistungen geht es um die Frage des Bezahlens. Baudezernent Jörg Heinrich Penner ahnt, dass der Bezirk finanziell eine ganz harte Nuss zu knacken hat. Penner: Die alte Kaimauer beim Überwinterungshafen, wo wir einen Sportboothafen anlegen möchten, muss saniert werden.