Eine vier Meter breite Böschung dient allein dem Erhalt der im öffentlichen Raum stehenden Bäume und Sträucher.

Harburg. Hat das Immobilienmanagement der Finanzbehörde (ehemals Liegenschaftsverwaltung) beim Grundstücksverkauf auf dem Langenbeker Feld in Rönneburg zu viel Geld kassiert? Einige Anwohner des Neubaugebiets "Auf den Bengen" sind verunsichert und wollen die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen lassen. Auslöser der Verunsicherung waren kürzlich Äußerungen von Harburgs Baudezernent Jörg Heinrich Penner. Der hatte gegenüber Bewohnern die Bemerkung fallen lassen, dass Teile ihrer Grundstücke wegen eingeschränkter Nutzbarkeit nicht den vollen Kaufpreis rechtfertigen würden.

Isabell Paasch, die zusammen mit ihrem Mann Detlev und den beiden Kindern Leonie und Aila, seit zwei Jahren ein Endreihenhaus in der Straße Auf den Bengen bewohnt, ließen die Äußerungen keine Ruhe. Zusammen mit ihren Nachbarinnen Wercin Gallo und Katrin Thormählen will sie die Angelegenheit jetzt prüfen lassen. Paasch: "Wir wenden uns schriftlich ans Bezirksamt und schalten einen Anwalt ein. Wir wollen Geld zurück oder das Grundstück uneingeschränkt nutzen können."

Worum geht es? Die Reihenhauszeile mit ihren sechs Grundstücken (300 bis 400 Quadratmeter) grenzt mit einer kleinen Böschung an einen öffentlichen Gehweg. Diese etwa vier Meter breite Böschung dient - so Penner - laut Bebauungsplan dem Erhalt der öffentlichen Bäume und Sträucher und darf von den Eigentümern nicht uneingeschränkt genutzt werden. Die eingeschränkte und möglicherweise zu teuer bezahlte Fläche misst in der Gesamtheit immerhin 4 mal 55 Meter, also 220 Quadratmeter. Würde dafür nur der halbe und nicht - wie geschehen - der volle Grundstückswert angesetzt, hätten die sechs Käufer insgesamt gut 20 000 Euro zu viel bezahlt. Wurden sie bei den Kaufverhandlungen ausreichend informiert? Penner: "Wenn derartige Flächen den privaten Grundstücken zugeschlagen werden, muss der Käufer eines städtischen Grundstücks erwarten können, dass auf Festsetzungen des Bebauungsplans hingewiesen wird. Ich gehe davon aus, dass dies seinerzeit so erfolgte." Isabel Paasch: "Wir sind auf die vier Meter breite Böschung hingewiesen worden. Aber die damit verbundenen Auflagen kamen erst nach Kaufabschluss in Gesprächen mit dem Bezirksamt ans Tageslicht."

Eine der Auflagen sah vor, dass die Grundstückskäufer einen Entwässerungsgraben auf der Oberkante der Böschung anlegen sollten, damit Regenwasser von den Grundstücken nicht den kleinen Abhang hinab läuft. Dieser Fall ist inzwischen erledigt, nachdem die Harburger Rundschau Mitte März darüber berichtet hatte. Für die Entwässerung musste danach lediglich eine flache Rinne (Mulde) angelegt werden. Isabell Paasch: "Bei der Abwicklung dieser Angelegenheit hatte sich der Baudezernent zur Grundstücksbewertung geäußert. Das lässt uns nun keine Ruhe mehr."