Keinen Erfolg beim Verwaltungsgericht Hamburg hatte die Anwohnerinitiative aus dem Heimfelder Villengebiet Am Waldschlößchen/Haselhain, die zwei vom Bezirksamt genehmigte Baugenehmigungen im Eilverfahren stoppen lassen wollte.

Harburg. Wie berichtet, hatte der im Auftrag der Anwohner handelnde und auf Verwaltungsrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck Anträge auf aufschiebende Wirkung der Baugenehmigungen eingereicht. Nebelsieck: "Das Verwaltungsgericht wies die Anträge mit der Begründung zurück, dass für das Bauvorhaben Haselhain keine den Gebietsprägungsanspruch negativ beeinflussende Veränderung vorliege. Ähnlich formuliert war die Begründung im Fall der Bebauung Am Waldschlößchen. Allerdings stelle ich fest, dass sich die Richter in diesem Fall schwerer taten die erteilte Baugenehmigung positiv zu bewerten." Die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht, hat sich nun mit der Angelegenheit zu befassen. Und Nebelsieck verspricht sich vom OVG eine andere Sicht der Dinge, denn in zwei ähnlich gelagerten Fällen vom 5. Juni und 4. Mai hätten erteilte Baugenehmigungen zurückgenommen werden müssen. Vom OVG hat Nebelsieck bislang keine Nachricht zu dem Fall der Heimfelder Villen erhalten. Harburgs Baudezernent Jörg Heinrich Penner: "Wir haben die Bauanträge nach Gesetzeslage genehmigen müssen. Wir sind in der Angelegenheit ganz entspannt." Die Anwohner sehen die Neubauten in ihrer Nachbarschaft als zu groß an. Am Haselhain wurde dem Bauherren durch Befreiung vom geltenden Baustufenplan 25 Prozent mehr Bebauung gestattet, Am Waldschlößchen sind es 15 Prozent mehr. Dort soll eine sechs Wohneinheiten zählende Stadtvilla für 1,7 Millionen Euro entstehen, am Haselhain eine Stadtvilla mit drei Wohneinheiten. Die Bauherren haben angeblich bereits alle Wohnungen verkauft. (gip)