Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt das Alkoholverbot in der Stadt Freiburg für rechtswidrig - und erlaubt wieder das Kreisen der Schnapsflasche auf öffentlichen Plätzen.

Richter Karl-Heinz Weingärtner war sich bewusst, dass er mit diesem Urteil polarisieren wird. "Der Senat ist nicht für das Komasaufen", betonte er. Und fügte mit pointierter Logik hinzu: Für einen See werde auch kein Badeverbot erlassen, weil Nichtschwimmer darin ertrunken seien. Viel deutet darauf hin, dass auch die Gemeinde Neu Wulmstorf mit ihrem Alkoholverbot das Kind mit dem Bade ausschüttet. So gut das Ziel gemeint ist, Saufexzesse zu verhindern: Das Mittel, alle friedlich Trinkenden unter Generalverdacht zu stellen, schränkt deren Rechte offenbar unverhältnismäßig ein. Ohne Verbotszonen wird das Verhindern von Trinkgelagen zweifellos schwerer: Aber das ist der Preis der Freiheit - das Recht auf friedlichen Suff gehört dazu.